Betreff
Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Gemeindewehrführers gemäß § 11 des Brandschutzgesetzes
Vorlage
Nieb/000067
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

Der Wahl des Kai Nissen zum stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Nieblum-Goting sowie seiner Ernennung zum Ehrenbeamten der Gemeinde Nieblum für die Dauer von sechs Jahren wird gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes zugestimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Auf der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Nieblum-Goting am 25.11.2011 ist Herr Kai Nissen für sechs Jahre zum stellvertretenden Wehrführer der Gemeinde Nieblum gewählt worden. Herr Nissen hat sich zur Teilnahme an den erforderlichen Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule verpflichtet. Ansonsten werden die brandschutzrechtlichen Voraussetzungen für das Amt des stellvertretenden Wehrführers erfüllt.

 

Gemäß § 11 Abs. 3 des Brandschutzgesetzes bedarf die Wahl eines stellvertretenden Gemeindewehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung. Der Gewählte ist außerdem durch Aushändigung einer Urkunde für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten der Gemeinde Nieblum zu ernennen.