Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die
Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz –
BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung
des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung den örtlichen
Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu
unterhalten. Um diese Aufgabe auch zukünftig unter Abschätzung der
Gefahrenrisiken in der Gemeinde Süderende wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu
können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden
Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien
des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage
des Finanzausgleichsgesetzes und den Ergänzenden Richtlinien und
Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer
Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines
Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den
Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.
In der Bedarfsplanung der Gemeinde Süderende sind alle
Daten der Gemeindefeuerwehr und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche
aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im
Bereich der Fahrzeughaltung ist festzustellen, dass eine
Fahrzeugersatzbeschaffung innerhalb der nächsten 10 Jahre erforderlich sein
wird. Der abwehrende Brandschutz kann mit dem vorhandenen Fahrzeugtyp
gewährleistet werden. Wie in der Anlage 5 beschrieben, müssen mittelfristig
Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet werden.
Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte
Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.