Betreff
Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2012
Vorlage
Witt/000028
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2012:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

A: Ergebnisplan:

 

Mit dem Haushaltsjahr 2012 wird der vierte Haushaltsplan der Gemeinde Wittdün auf Amrum nach dem Modell des NKR (Neues kommunales Rechnungswesen) in Form eines Doppik-Hauhaltes vorgelegt.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2012 mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2012 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachsum und zur Entwicklung des Steueraufkommmens abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in :Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2011

2012

2013

2014

2015

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

915 Mio. EUR

924 Mio. EUR

+7

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

95 Mio. EUR

97 Mio. EUR

+3

+2

+3

Familienlastenausgleich

117 Mio. EUR

92 Mio. EUR

+5

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.068 Mio. EUR

1.125,5 Mio. EUR

+1

+15

+10

 

Der Produktkatalog der Gemeinde Wittdün auf Amrum (Stand Dezember 2011) weist 29 Produkte aus. Der Haushaltsplan ist auf Produktebene aufgebaut.

 

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Wittdün auf Amrum sinken von 718 auf 717 nach dem Stand der Fortschreibung der Wohnbevölkerung per 31.03.2011. Die Zahl der Erwerbstätigen und die der Ein- und Auspendler dürfte sich ebenfalls entsprechend verändert haben.

 

Der Haushalt 2012 der Gemeinde Wittdün auf Amrum kann aufgrund der Verlustzuweisungen an die AT Wittdün wiederum nicht ausgeglichen vorgelegt werden. Die Belastungen durch die Verlustabdeckung der Amrum Touristik Wittdün betragen in diesem Haushaltsjahr voraussichtlich 392.800 €. Der Fehlbetrag im Haushalt der Gemeinde ist mit 333.700,- ausgewiesen. Aus diesen Zahlen ist erkennbar, dass der Gemeindehaushalt ohne die Verlustzuweisung an die Amrum Touristik Wittdün auch nicht ausgeglichen werden kann, da ohnen den Verlust der AT Wittdün auch die Zuweisung vom Land wegfallen würden. Auf diese Zuweisung ist die Gemeinde derzeit allerdings noch angewiesen.

 

Die Amtsumlage wird durch 15 amtsangehörige Gemeinden erwirtschaftet. Der Umlagesatz beträgt für das Haushaltsjahr 2011 voraussichtlich 43,89 %

 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat gemessen an ihrer Finanzkraft einen Anteil von 6.75 % am Gesamtbedarf zu finanzieren. Somit beträgt der Amtsumlagebetrag für die Gemeinde für das Jahr 2012 mithin voraussichtlich rd. 305.973,- EUR.

 

Der Ansatz für die Kreisumlage basiert 2012 auf der Berechnung mit 35,65 % der Umlagegrundlagen.

 

Der Haushaltserlass des Innenministers für das Haushaltsjahr 2012 geht für das Haushaltsjahr von einem Gewerbesteuerumlagesatz in Höhe von 70 % aus.. Für die kommenden 3 Haushaltsjahre liegt die Entwicklungsprognose gleichbeleibend auf 70 %.

 

 

Aufgrund der wesentlich höheren Finanzkraft der Gemeinde im Jahr 2012 fallen die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen 2012 für die Gemeinde weg. Die höheren Grund- / Garantiebeträge gemäß Haushaltserlass des Innenministeriums, die der Berechnung der Zuweisung zugrunde liegen, stellen sich wie folgt da.

 

 

Die Beträge wurden für 2012 wie folgt festgesetzt

 

            Grundbetrag:               922 EUR (Gemeindeschlüsselzuweisungen)

            Garantiebetrag:           614 EUR (Sonderschlüsselzuweisungen)

 

Im Vergleich die Beträge für 2011:

 

            Grundbetrag:               838 EUR (Gemeindeschlüsselzuweisungen)

            Garantiebetrag:           561 EUR (Sonderschlüsselzuweisungen)

 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum erhält aufgrund ihrer Steuerkraftmesszahl keine Zuweisungen nach Grundbetrag und auch die Sonderzuweisungen nach Garantiebetrag entfallen aufgrund der zu hohen Steuerkraftwerte.

 

 

Ergebnishaushalt:

 

Die Haushaltsansätze des Ergebnisplanes 2011 wurden im Vergleich zum Vorjahr an das Jahresergebnis angepasst.

 

Produkte die im Amtshaushalt dargestellt werden und von den Amrumer Gemeinden gemessen an der Steuerkraft erstattet werden. Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat eine Anteil von

31,40 % an den Amtshaushalt zu zahlen.

 

 

 

 

 

31,40 %

Produkt

Bezeichnung

gem. Betrag

Betrag Wittdün

412001

Gemeindeschwesternstation

23.100,00

7.253,40

412003

DRK Sozialstation (Verlustausgl.)

16.000,00

5.024,00

412002

Die Brücke

0,00

0,00

243001

betreutes Wohnen

7.500,00

2.355,00

365001

Kindergarten

94.800,00

29.767,20

126020

Feuerwehr

138.910,00

43.617,74

412100

Psychologenstelle Amrum

3.120,00

979,68

366010

Jugendzentrum Amrum

20.000,00

6.280,00

272001

Büchereiwesen / Medienetat

1.100,00

345,40

 

 

 

 

 

 

304.530,00

95.622,42

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen:

 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum hat in ihrem vorliegenden Haushaltsplan 2012 die nachstehenden erheblichen Investitionen / Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen:

 

 

Produkt 541001:

-Asphaltstraßen-

 

 

Für die Oberflächenentwässerung entlang des Landhauses bis zum Ortsausgang werden in diesem Haushaltsjahr 5.000,00 € eingeplant. Dieser Betrag wird in Zukunft immer in den Haushalt aufgenommen.

 

Produkt 541001:

-Asphaltstraßen-

 

 

Für die Anschaffung von neuen Verkehrsschildern plant die Gemeinde 5.000,00 € in den Haushalt ein.

 

Produkt 541003:

-Straßenbeleuchtung-

 

Die Gemeinde Wittdün auf Amrum plant für neue Straßenlaternen in der Gemeinde 10.000 € in den Haushalt 2012 ein.

 

 

Der Ergebnishaushalt weist alle Erträge und Aufwendungen (lfd. Verwaltung), einschließlich der Abschreibungen aus.

2012 beläuft sich das Jahresergebnis auf einen Fehlbetrag in Höhe von 333.700,00 €, Darin sind Abschreibungen in Höhe von 35.800,00 € enthalten.

 

Im Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und die Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeiten gegenübergestellt. Die Einzahlungen belaufen sich auf

1.293.100,00 € und die Auszahlungen auf 1.611.000,00 €. Der Saldo aus den beiden Posten beläuft sich auf ein Minus von 317.900,00 €.