Betreff
Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Midlum für das Gebiet östlich der Dörpstraat, südlich des Hermann-Nissen-Stiegs, westlich der Straße "Am Thingstieg" und nördlich der Straße "Am Sportplatz" a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Mid/000033/1
Art
Beschlussvorlage Midlum
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen

 

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 7 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen werden gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt.

 

Das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Zu b) Satzungsbeschluss

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet östlich der Dörpstraat, südlich des Hermann-Nissen-Stiegs, westlich der Straße "Am Thingstieg" und nördlich der Straße "Am Sportplatz", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

davon anwesend:

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Midlum hat am 25.10.2011 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 27.10.2011 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Rahmen der Auslegung vom 07.11.2011 bis zum 08.12.2011 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche gemäß Anlage zur Vorlage berücksichtigt / teilweise berücksichtigt / nicht berücksichtigt wurden.