Betreff
Beteiligung an den Kosten für die Kindertagespflege nach § 22 ff. Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Vorlage
Dun/000033
Art
Beschlussvorlage Dunsum

Beschlussempfehlung:

Einer Unterzeichnung der Vereinbarung zur Sicherstellung der Betreuungssituation von Kindern im Kreis Nordfriesland – hier: Finanzierung der Kindertagespflege wird rückwirkend zum 01.01.2012 zustimmt.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Kreis Nordfriesland ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe unter anderem für den Ausbau, die Weiterentwicklung sowie die Verwaltungsverfahren nach § 22 ff. SGB VIII verantwortlich.

 

Die Kindertagespflege nimmt dabei eine wichtige Rolle im Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige ein und soll das ab 2013 geltende gesetzliche Ziel, den Betreuungsanspruch für unter Dreijährige sicherzustellen, unterstützen.

 

Für den Bereich der Kindertagespflege bestehen im Kreis Nordfriesland Richtlinien für die Umsetzung der finanziellen Förderung und Verfahren, der Fachberatung und der Qualifizierung, die zuletzt durch Kreistagsbeschluss mit Wirkung zum 01.01.2012 modifiziert worden sind.

 

In der Vergangenheit waren die Ämter, Städte und Gemeinden an den Kosten der Kindertagespflege aufgrund einer Vereinbarung in der Kommunalen Verwaltungsrunde im Jahr 2006 im Rahmen einer Einzelfallabrechnung beteiligt.

 

Die Beteiligung ergab sich insbesondere auf der Grundlage der Diskussion, dass der Ausbau der Kinderbetreuung (dort insbesondere im Bereich der Krippen) auch eine kommunale Aufgabe sei und gerade kleine Gemeinden, die aufgrund geringer Kinderzahlen für die Betreuung wirtschaftlich keine eigene Krippe aufbauen können, die Betreuung der Tagespflege nutzen können und sich infolgedessen auch finanziell an diesen beteiligen sollten.

 

Infolgedessen ist auch ab dem Jahr 2012 geplant, die Gemeinden an den Kosten der Kindertagespflege direkt zu beteiligen. Eine vollständige Verteilung der Kosten der Kindertagespflege auf die Kreisumlage würde die Gemeinden benachteiligen, die bereits einen Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige vorgenommen haben, eine vollständige spitze Abrechnung dieser Kosten würde der Ausgleichs- und Ergänzungsposition des Kreises Nordfriesland widersprechen.

 

Daraus hat sich die Idee mit Vertretern der Ämter, Städte und Gemeinden entwickelt, zukünftig die hälftigen Nettokosten der Kindertagespflege bei den Gemeinden spitz abzurechnen und die verbleibenden Kosten im Rahmen der allgemeinen Deckung der Kreisumlage zu berücksichtigen.

 

Diesbezüglich wurde vom Kreis Nordfriesland bereits ein Vereinbarungsentwurf entwickelt und der kommunalen Verwaltungsrunde als Entwurf übersandt, der nach Erörterung in der kommunalen Verwaltungsrunde am 29.11.2011 zur rechtlichen Gültigkeit von den entsprechenden Gemeinden direkt unterzeichnet werden müsste.

 

Darüber hinaus wurde in der kommunalen Verwaltungsrunde erörtert, dass die diesbezüglich notwendige Einbeziehung der politischen Gremien der Gemeinden durch die Ämter, Städte und Gemeinden voraussichtlich nicht vor dem 31.03.2012 abgeschlossen werden kann, so dass weitere Zeitressourcen notwendig sind.

 

Nach Erörterung der Teilnehmer könnte die Vereinbarung allerdings bei Zustimmung der Städte und Gemeinden eine rückwirkende Geltung zum 01.01.2012 haben, damit eine Jahresabrechnung noch für das Jahr 2012 möglich wird.

Anlagen:

 

Satzung zur Förderung der Kindertagespflege im Kreis Nordfriesland (Anlage 1)

 

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Kreis Nordfriesland (Anlage 2)

 

Anlagen 1 und 2 zur Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Kreis Nordfriesland – Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung der Kindertagespflege (Anlage 3)

 

Vereinbarung zur Sicherstellung der Betreuungssituation von Kindern im Kreis Nordfriesland

hier: Finanzierung der Kindertagespflege (Anlage 4)