Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Nieblum für das Gebiet am Strandzugang und der Surfschule am südlichen Ende der Strandstraße und des Heidwegs im Ortsteil Nieblum (Teilbereich 1) sowie am Strandzugang am östlichen Ende des Klaffwai im Ortsteil Goting (Teilbereich 2) hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Nieb/000070
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet am Strandzugang und der Surfschule am südlichen Ende der Strandstraße und des Heidwegs im Ortsteil Nieblum (Teilbereich 1) sowie am Strandzugang am östlichen Ende des Klaffwai im Ortsteil Goting (Teilbereich 2)  wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 17 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für den Bebauungsplan Nr. 17 werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

-          Festsetzung von Flächen für die Strandversorgung und Gastronomie (SO - Sonstiges Sondergebiet)

-          Festsetzung von Flächen für Sport- und Spielangebote

-          Festsetzung von Verkehrsflächen, Parkplätzen, (Fuß-)Wegeverbindungen und Strandzugängen

-          Begrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen und Gebäudehöhen

 

3.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Bau- und Planungsamt des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

4.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Nieblum beabsichtigt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 für das Gebiet am Strandzugang und der Surfschule am südlichen Ende der Strandstraße und des Heidwegs im Ortsteil Nieblum (Teilbereich 1) sowie am Strandzugang am östlichen Ende des Klaffwai im Ortsteil Goting (Teilbereich 2)  einzuleiten, um die Einrichtung einer hochwertigen Strandversorgung mit angegliederter Gastronomie sowie Sport- und Spielangeboten (u.a. Surfschule) an diesen Standorten zu ermöglichen.

 

Die wesentlichen Gründe für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind:

 

-          Die Gemeinde Nieblum will eine hochwertige Strandversorgung etablieren, hierzu sollen entsprechende Standorte für Versorgungsinfrastruktur, angegliederte Gastronomie und Sport- bzw. Spielangebote geschaffen werden.

-          Notwendige Parkplätze hierzu sollen ebenfalls bedarfsgerecht angeboten werden, ebenso sollen die Verkehrswege (Straßen, Fußwege und Strandzugänge) erforderlichenfalls neu geregelt werden.