Betreff
Schülerbeförderungskosten für nichtanspruchsberechtigte Schüler/innen
Vorlage
Uter/000051
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum beschließt die Busfahrkarten für nichtanspruchberechtigte Schülerinnen und Schüler nicht zu bezuschussen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Am 01. August 2011 trat die Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 29. Juni 2007, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 27. Mai 2011 (Schülerbeförderungssatzung) in Kraft.

 

Bis dato konnten Schülerinnen und Schüler auf Föhr die laut der Schülerbeförderungssatzung nicht anspruchsberechtigt waren, eine Jahres-Zeitkarte für 30% der Gesamtkosten erwerben. Die Kosten der Fahrkarte wurden wie folgt geteilt:

                           30% Wohnortgemeinde

                           40% Amt Föhr-Amrum

                           30% Eigenbeteiligung

 

Ob diese Regelung weiterhin rechtens ist, war fraglich. Nach Prüfung der Sachlage kam die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass dieser Sonderregelung für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler auf Föhr nichts entgegen spricht. Bislang blieb diese Vorgehensweise vom Prüfungsamt unkommentiert. Ob dies so bleiben wird, ist nicht absehbar.

 

Der Fachausschuss Föhr hat in seiner Sitzung am 19. März 2012 beschlossen, Busfahrkarten für Schülerinnen und Schüler seitens des Amtes Föhr-Amrum nicht mehr zu subventionieren.