Betreff
Bebauungsplan Nr. 47a der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen "Am Golfplatz", Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr. 25 (Westgrenze) in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße hier: a) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 47a
Vorlage
Stadt/001363
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

1.      Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 47a der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr. 25 (Westgrenze) in einem Ab­stand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffent­lich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

 

Sachdarstellung mit Begründung (mit Beschlussempfehlung):

 

Hinweis: Das bisherige Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 47 wurde unter der Vorlagennummer 1331 geführt.

 

Am 13.02.2003 hat die Stadtvertretung den Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 47 aufzustellen. Diese Planaufstellung betrifft das Gebiet zwischen Am Golfplatz, Fehrstieg, Strandpromenade und Flurstück Nr. 25 (Westgrenze) in einem Abstand von ca. 85 m westlich zur Strandstraße. Dieser Bebauungsplanbereich wurde in der Zwischenzeit aufgrund zeitlicher Verzögerungen in zwei Bereiche (Nr. 47a und 47b) unterteilt und wird nun in zwei voneinander unabhängigen Verfahren behandelt. Das bedeutet, der Bebauungsplan Nr. 47a umfasst das oben angegebene Gebiet, ausgenommen die Flurstücke Nr. 265 und Nr. 91.

 

Aufgrund verschiedener Bauvoranfragen wurde deutlich, dass die Beurteilung nach § 34 BauGB für die künftige bauliche Entwicklung dieses Bereiches insbesondere nach der derzeitigen Rechtsprechung möglicherweise zu Ergebnissen führt, die nicht im Sinne der gewünschten geordneten städtebaulichen Entwicklung liegen. Insbesondere gilt es, eine schrittweise Erhöhung der baulichen Ausnutzung auf Grund der inneren Dynamik des § 34 BauGB zu vermeiden. Darüber hinaus werden durch die Neuordnung des Gebietes die ansässigen Tourismuseinrichtungen gesichert sowie ihnen ausreichend Spielraum geboten für künftig möglicherweise notwendige Anpassungen an sich ändernde Nutzungsansprüche im Rahmen der sicherungswürdigen Grundnutzung. Nicht zuletzt werden durch den Bebauungsplan die Flächen mit Innen- und Außenbereichscharakter voneinander abgegrenzt und die Nutzung der Grünflächen neu strukturiert.

 

Ausgehend von einer umfassenden Bestandsaufnahme hat das Bauamt zwischenzeitlich einen Planvorentwurf zum Teilbereich 47a vorgelegt.

Nach der Behandlung des Vorentwurfs im Bau- und Planungs- und Umweltausschuss sowie der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.