Betreff
Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Haidweg im Norden, öffentlichen Grünstreifen im Osten, Lerchenweg im Süden und Fehrstieg im Westen - Satzungsgebiet XVII - hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Planungsziel
Vorlage
Stadt/001913
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

  1. Es wird beschlossen eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB aufzustellen für das Gebiet der Stadt Wyk auf Föhr zwischen dem Haidweg im Norden, dem öffentlichen Grünstreifen im Osten, dem Lerchenweg im Süden und dem Fehrstieg im Osten.
    - Satzungsgebiet XVII -

  2. Ziel der Satzungsaufstellung ist die Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt sowie die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

  3. Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen sinngemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangspunkt
Seit den 80-er Jahren sind durch die Stadt Wyk auf Föhr für insgesamt 16 Teilgebereiche des Stadtgebietes Erhaltungssatzungen aufgestellt worden, zuerst nach § 39h Bundesbaugesetz (BBauG) später nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB). Mit diesen Satzungsaufstellungen sind der Rückbau, die Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen einem Genehmigungsvorbehalt durch die Gemeinde unterworfen worden.

Zielsetzung

Damit wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, „bauliche Anlagen die allein oder in Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestellt oder das Landschaftsbild prägen oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung sind“ (§ 172 Abs. 3 BauGB), zu erhalten.

 

Neben der oben beschriebenen Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestaltung kann ferner die Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (Milieuschutz) Ziel einer Erhaltungssatzung sein.

 

Fortschreibung der Satzungen

Da die bestehenden Satzungen in den 80-er und 90-er Jahren des vorigen Jahrhunderts entstanden sind, ist ausgelöst durch eine verwaltungsgerichtliches Verfahren zur Zeit eine Arbeitsgruppe des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses damit befasst, die bestehenden Satzungsgebiete zu überprüfen und vor dem Hintergrund des Zeitablaufes die damaligen Bestandsaufnahmen zu aktualisieren. Denn es ist deutlich geworden, dass aus heutiger Sicht zahlreiche Gebäude in die bestehenden Erhaltungssatzungen aufgenommen werden sollten.

Darüber hinaus wird auch geprüft, für welche Teilbereiche des Stadtgebietes Erhaltungssatzungen neu aufgestellt werden sollten zur Erhaltung des Ortsbildes bzw. zur Wahrung des Milieuschutzes.

 

Aktueller Anlass, Dringlichkeit

Im Ortsteil Südstrand der Stadt Wyk auf Föhr sind in der jüngeren Vergangenheit punktuell Gebäude, die eine besondere Eigenart in ihrer Gestaltung und somit auch eine gewisse Bedeutung für das Ortsbild hatten, abgebrochen worden. Gleichwohl handelte es sich um Einzelobjekte, die sich nicht mehr in einem entsprechenden städtebaulichen Zusammenhang befanden. Von daher bestand keine Erhaltungssatzung.

 

An anderer Stelle am Südstrand hingegen besteht aktuell die Absicht ein historisches Gebäude durch einen Neubau zu ersetzen, der sich in einen historisch gewachsenen Gestaltzusammenhang nicht einfügt. Es handelt sich um einen Straßenzug mit einer Bebauung aus den 50-er Jahren des vorigen Jahrhunderts, die in ihrer Geschlossenheit eine schützenswerte Besonderheit für das Ortsbild darstellt. In den umgebenden Straßenzügen finden sich ähnliche Sachverhalte.

 

Von daher ist der Erlass einer neuen Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zum Schutz des Ortsbildes für das Satzungsgebiet XVII geboten.