Beschlussempfehlung:
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ein ursprünglich vom städtischen Kurbetrieb aufgenommenes Darlehen stand zum 30.04.2012 mit einem Restkapital in Höhe von 626.315,58 € zur Prolongation an. Das Darlehen wurde bis zu diesem Termin mit 6,17 % verzinst, der Tilgungssatz betrug 1 % p.a..
Auf Anfrage haben insgesamt drei Kreditinstitute am 23.04.2012 aktuelle Konditionsangebote vorgelegt. Das günstigste Angebot unterbreitete die Deutsche Kreditbank (DKB) mit einem Zinssatz von 2,48 %. Die Zinsbindung gilt für 10 Jahre, bis zum 30.04.2022, der Tilgungssatz wird 2 % p.a. betragen.
Der Bürgermeister hat am 23.04.2012 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung entschieden, das Darlehen zu den oben genannten Konditionen an die Deutsche Kreditbank umzuschulden.