Betreff
Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Nei Stich, Taft, Hoofstich, Blöögam und Saarenhuuch.
Vorlage
Nord/000030
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

 

Für das Gebiet zwischen den Straßen Nei Stich, Taft, Hoofstich, Blöögam und Saarenhuuch wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Norddorf auf Amrum aufgestellt.

 

Für die Änderung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele angestrebt:

 

Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Bestandes unter Anpassung an dessen zwischenzeitlich erfolgter Veränderungen.

 

Sicherung der Wohnfunktion der einheimischen Bevölkerung und der Fremdenverkehrsfunktion durch Festsetzung eines klar definierten Nutzungskataloges für die Art der Nutzung.

 

Verbesserung der Gestaltung des Ortsbildes.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.  

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Gem. § 13a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planungsabteilung des Kreises Nordfriesland beauftragt werden.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreter: 9         Davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:               Nein- Stimmen:                       Enthaltungen:  

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2012 der Gemeindevertretung empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 2 zu ändern. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 ist am 07.02.2003 in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich ist als Sondergebiet „Dauerwohnen und Touristenbeherbergung“ festgesetzt.  Der Bauausschuss möchte die  Wohnfunktion für die einheimische Bevölkerung langfristig sichern, um so ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Fremdenverkehrs- und Wohnfunktion zu erreichen.

Eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Bestandes unter Anpassung an zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen soll angestrebt werden.