Betreff
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche südlich des öffentlichen Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Strand, (Minigolfanlage und Regenwasserrückhaltebecken) hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Stadt/001470
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

1.  Für das Gebiet für das Gebiet der öffentlichen Grünfläche südlich des öffentlichen Parkplatzes und des Wellenbades von der Lüttmarschhalle bis zum Strand, (Minigolfanlage und Regenwasserrückhaltebecken) wird eine 28. Änderung des Flächen­nutzungsplanes durch-geführt.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele                                                                                                

 

2.  Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planungsziel der Ausweisung von Sonderbauflächen anstelle von Grünflächen verfolgt, damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für attraktivitätssteigernde Freizeitnutzungen in diesem Bereich geschaffen werden.

 3. Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.

4.  Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll über eine öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

5.  Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 wird die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen zur Aufwertung der vorhandenen Minigolfanlage, deren Erweiterung um freizeitparkähnliche Angebote sowie die zeitgemäße Erweiterung des Nutzungsspektrums der bestehenden Lüttmarschhalle. In dieser Veranstaltungshalle sollen künftig witterungsunabhängig Spiel- und Sportaktivitäten und die dazu gehörige Gastronomie ermöglicht werden. Diese Maßnahmen sind im Interesse der Weiterentwicklung der Attraktivität für den Tourismus erforderlich.

 

Die bisherige Grünflächenausweisung in diesem Bereich widerspricht zur Zeit diesen Nutzungsansprüchen. Daher soll diese Darstellung im Flächennutzungsplan geändert werden durch eine Ausweisung von entsprechenden Sonderbauflächen, damit auch die künftige 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.