Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 für die AmrumTouristik Wittdün und Beschlussfassung über die Behandlung des Verlustes
Vorlage
Witt/000033
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum stellt den Jahresabschluss 2010 der Amrum Touristik Wittdün wie folgt fest:

 

      Der Jahresabschluss der Amrum Touristik Wittdün zum 31. Dezember 2010 wird auf 7.761.688,77 EUR (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 1.645.134,53 EUR, die Summe der Aufwendungen auf 2.125.418,40 EUR und damit der Jahresverlust auf 480.283,87 EUR festgestellt.

 

      Der Jahresfehlbetrag wird durch die Gemeinde Wittdün auf Amrum ausgeglichen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2010 der Amrum Touristik Wittdün wurde vom Steuerberater Hesse aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Revision Nord in Hamburg geprüft.

 

 

      Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die Revision Nord folgenden

 

      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

      erteilt:

 

      Wir haben den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes „Amrum Touristik Wittdün“ für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Regelungen der Eigenbetriebsverordnung des Landes Schleswig-Holstein liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

      Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungen sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) und der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (AV-Jap) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.

 

      Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

      Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

      Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Amrum Touristik Wittdün“ zum 31. Dezember 2010 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

 

      Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben zu wesentlichen Beanstandungen keinen Anlass; Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass der Eigenbetrieb auf den Verlustausgleich durch die Gemeinde Wittdün angewiesen ist. Der Wirtschaftsplan sieht für den Eigenbetrieb auch für die Folgejahre Verluste vor.“

 

      Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.

 

      Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerkes außerhalb dieses Prüfungsberichtes bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Offenlegung, Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

 

      Der Prüfbericht wird gemäß § 321 Abs. 5 HGB unter Berücksichtigung von § 32 WPO wie folgt unterzeichnet.

 

Hamburg, den 13. Mai 2011.                                  WPG Revision Nord GmbH

                                                                       - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft -

                                                                                  gez.: Dr. Morck           gez.: Widera

                                                                                                 Wirtschaftsprüfer

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 22.11.2011 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Der Jahresabschluss ist in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen.

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 des KPG.