Beschlussempfehlung:
Zu
a) Aufstellungsbeschluss
1. Für das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges wird eine 29. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt.
Zu b) Festlegung der
Planungsziele
2. Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planungsziel der Ausweisung von gewerblichen Bauflächen anstelle von Parkplatzflächen verfolgt, damit die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die ausnahmsweise Zulassung u. a. von Anlagen für soziale Zwecke in diesem Bereich geschaffen werden.
3. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das städtische Bauamt beauftragt.
4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll über eine öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
5. Dieser Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Sachdarstellung mit Begründung:
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird die planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen zur Umwandlung eines Teiles der öffentlichen Parkplatzfläche in eine Baufläche, weil die Parkplatzfläche in der bisherigen Größenordnung sich als nicht erforderlich herausgestellt hat.
Diese Baufläche wird entsprechend der Umgebung künftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden, auf der dann u. a. auch Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden können.
Die bisherige Ausweisung im Flächennutzungsplan als Parkplatz widerspricht zur Zeit diesen Nutzungsvorstellungen. Daher soll diese Darstellung im Flächennutzungsplan geändert werden zu entsprechenden gewerblichen Bauflächen, damit auch die künftige 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.