Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Midlum hier: a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Mid/000041
Art
Beschlussvorlage Midlum
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet des Spielplatzes Ecke Schulweg / Mühlentäfelum (Flurstück 143, Flur 6) wird der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

 

2.1.  Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß den angrenzenden Flächen im Plangebiet (Allgemeines Wohngebiet, GR 140 m², eingeschossige Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig)

2.2.  Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche durch Baugrenzen unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstandsflächen

2.3.  Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen unverändert weitergelten.

 

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Midlum hat Ende des Jahres 2011 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Neubaugebietes – östlich der Dörpstrat, südlich des Hermann-Nissen-Stiegs, westlich der Straße „Am Thingstieg“ und nördlich der Straße „Am Sportplatz“ (B-Plan Nr. 7) – gefasst. Die Erschließungsmaßnahme hierzu wird in Kürze durchgeführt, so dass noch in diesem Jahr mit dem Baubeginn der ersten Wohngebäude gerechnet wird. Anlässlich der Realisierung dieses Baugebietes rechnet die Gemeinde Midlum hier mit einem Zuzug von Familien mit (Klein-)Kindern und entsprechendem Bedarf für einen ortsnahen Kinderspielplatz. Es ist daher geplant, den bisher an der Ecke Schulweg / Mühlentäfelum gelegenen Spielplatz in das Neubaugebiet zu verlegen.

 

Hierzu soll eines der Baugrundstücke im Neubaugebiet (B-Plan Nr. 7) bis auf weiteres unbebaut bleiben und als Spielplatz genutzt werden. Das bisher im B-Plan Nr. 1 als Grünfläche „Spielplatz“ festgesetzte Grundstück an der Ecke Schulweg / Mühlentäfelum soll stattdessen als „allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden und als Bauplatz an Einheimische vergeben werden.