Betreff
Erlass einer 1. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Vorlage
Witt/000035
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Seit Beginn des Jahres 2012 ist in der Gemeinde Wittdün auf Amrum eine neue Fremdenverkehrsabgabesatzung maßgeblich. Es wurde erstmals ein sogenannter umsatzbezogener Abgabenmaßstab eingeführt.

Grundlage der seinerzeitigen Kalkulation des Abgabensatzes war u.a. eine vorläufige Veranlagungsliste, in der die Beitragseinheiten der einzelnen Abgabepflichtigen im Vorwege geschätzt wurden. Inzwischen liegen nun von den meisten Betrieben die vorgeschriebenen Umsatzmeldungen vor und es zeichnet sich ab, dass die damalige Einschätzung der Berechnungsgrößen im Ergebnis deutlich übertroffen wird. Sollte der im Dezember 2011 beschlossene Abgabensatz von 10,6% unverändert bleiben, so würde die Gemeinde im Veranlagungsjahr 2012 voraussichtlich eine Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von insgesamt rund 209 T€ erheben dürfen, während das Veranlagungsziel lediglich ein Aufkommen von insgesamt 143.600 € war.

Um eine ungewollte Überfinanzierung zu vermeiden, soll bereits vor dem Erlass der neuen Veranlagungsbescheide eine rückwirkende Anpassung des Abgabensatzes vollzogen werden. Jede Veränderung des Abgabensatzes um 0,5 Prozentpunkte bedeutet eine Veränderung des Gesamt-Abgabenaufkommens um rund 9.860 €. Ausreichend wäre danach ein Abgabensatz von 7,3%, der dann eine Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von insgesamt voraussichtlich rund 143 T€ zur Folge hätte.

Anlagen:

Entwurf der 1. Nachtragssatzung