Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum.
Vorlage
Nieb/000075
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieblum stellt den Jahresabschluss 2010 des Kurbetriebes wie folgt fest:

 

      Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum zum 31. Dezember 2010 wird auf 1.521.085,97 EUR (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 493.789,44 EUR, die Summe der Aufwendungen auf 643.174,87 EUR und damit der Jahresverlust auf 149.385,43 EUR festgestellt.

 

Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des Jahresverlustes ein Restbetrag von 58.671,21 EUR an den Kurbetrieb zu leisten ist.

 

Ermittlung der Verlustdeckung 2010:

Verlust 2010:                                                         -149.385,43 EUR

Verlustdeckung 2009 (Überw. in 2011):               +  10.714,22 EUR

Vorauszahlungen:                                                +   80.000,00 EUR

 

Verlustdeckung 2010:                                          -   58.671,21 EUR

 

 

Aufgrund der derzeitigen Liquiditätslage des Kurbetriebes wird die Verlustabdeckung 2010 an den Kurbetrieb ausgezahlt.

 

 

2.   Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2010 des Kurbetriebes der Gemeinde Nieblum wurde von der Steuerkanzlei MEF aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Bremen geprüft.

 

      Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG folgenden

 

      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

      erteilt:

 

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

      Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kurbetrieb der Gemeinde Nieblum, Nieblum/Föhr, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

      Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

      Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

      Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

 

      Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.

 

      Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht hin, wonach der Eigenbetrieb auch künftig auf Einzahlungen der Gemeinde Nieblum zur Verlustabdeckung und zur Aufrechterhaltung angewiesen sein wird.“

 

 

Bremen, den 4. Juni 2012

 

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

 

      gez.: Hoppe                gez.: Lürig

      Wirtschaftsprüfer                  Wirtschaftsprüfer

 

 

 

 

Der Prüfungsbericht ist vom Kommunalen Prüfungsamt Nord des Kreises Nordfriesland am 20.08.2012 mit eigener Feststellung zurückgesandt worden.

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 des KPG. Anbetracht der späten Aufstellung des Lageberichtes im Dezember 2011, erinnert das KPA nochmals an die Vorgaben des § 24 Abs. 1 EigVO, wonach der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen ist.