Betreff
PACT hier: Quartierabgrenzung
Vorlage
Stadt/001934
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

 

 

Zu Attraktivierung des Innenstadtbereiches in der Weihnachtszeit durch eine private Initiative für die Weihnachtsbeleuchtung, wird durch die Stadtvertretung, die in der Anlage dargestellte Gebietsabgrenzung (gelb gekennzeichnet)  im Sinne des PACT – Gesetzes festgelegt. 

Es handelt sich hierbei um die folgenden Straßen: Königstraße, Hafenstraße (teilweise) Sandwall bis zur Feldstraße, Große Straße, Boldixumer Straße (teilweise), Mittelstraße, Wilhelmstraße, Süderstraße (teilweise).

 

Der Beschluss über die Einrichtung und Abgrenzung des PACT – Gebietes ist ortsüblich bekannt zu machen.       

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 30.06.2006 das Gesetz über die Einrichtung von Partnerschaften zur Attraktivierung von City-, Dienstleistungs- und Tourismusbereichen (PACT – Gesetz) beschlossen.  

Hinter dem Gesetz verbirgt sich der Gedanke, das Grundstückseigentümer  (Gewerbetreibende) und Stadt in einem klar definierten Gebiet über einen befristeten Zeitraum die eigenverantwortliche Übernahme bestimmter Aufgaben vertraglich regeln. Die Idee, dass sich Betroffene zusammentun, ihr direktes Umfeld in Eigeninitiative gestalten und die anfallenden Kosten auf alle Nutznießer verteilen, hat sich in einigen Städten in Schleswig-Holstein positiv entwickelt.

Gem. § 1 des PACT – Gesetzes kann auf Antrag einer privaten Initiative die Stadtvertretung beschließen, bestimmte Bereiche der Innenstadt  als abgegrenztes Gebiet für die Entstehung von privaten Partnerschaften festzulegen. 

Auf dem beigefügten Lageplan ist der Innenstadtbereich gekennzeichnet, auf dem die Initiative „Weihnachtsbeleuchtung“ durchgeführt werden soll.

 

Die Finanzierung der Maßnahme „Weihnachtsbeleuchtung“ erhebt die Stadt eine Abgabe aufgrund einer Satzung nach dem PACT- Gesetz. Abgabenpflichtig sollen dann alle Grundeigentümer (Gewerbetreibende) der auf der Anlage gelb gekennzeichneten Grundstücke sein.  Das Aufkommen aus der Abgabe wird dann der privaten Initiative (Aufgabeträger) zukommen, die hiervon ausschließlich die  Weihnachtsbeleuchtung finanziert.