Betreff
Subvention von Schülerjahresfahrkarten nichtanspruchsberechtigter Schüler/innen
Vorlage
Old/000041
Art
Beschlussvorlage Oldsum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oldsum beschließt, nichtanspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern 70% der Kosten der Jahresbusfahrkarte zu bezahlen, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Der Hauptwohnsitz der Schülerin / des Schülers ist in Oldsum.
  2. Die Schülerin / der Schüler besucht die nächstgelegene Grundschule oder die Klassenstufe fünf bis zehn der nächstgelegenen weiterführenden allgemein bildenden Schule bzw. des Förderzentrums.
  3. Der Schulweg der Schülerin / des Schülers ist nach der Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für Schülerbeförderung zumutbar.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die „Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung vom 29. Juni 2007, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 27. Mai 2011 (Schülerbeförderungssatzung)“ regelt die Anerkennung der Kosten für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Demnach ist der Schulträger verpflichtet, bei einem unzumutbaren Schulweg für ein Beförderungsangebot zu sorgen.

Nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler konnten bis Inkrafttreten der 2. Änderung der Schülerbeförderungssatzung für 30 % der Gesamtkosten eine Jahresfahrkarte erwerben. 40% der Kosten übernahm das Amt Föhr-Amrum und die restlichen 30% die Wohnortgemeinde. Der Fachausschuss Föhr beschloss in der Sitzung am 19. Mai 2012 die Subvention der Fahrkarten für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler einzustellen. Mit der Vorlage Nr. Old/000039 empfahl das Amt Föhr-Amrum der Gemeinde Oldsum die Bezuschussung der Busfahrkarten für nichtanspruchsberechtigte Schülerinnen und Schülern ebenfalls einzustellen.

In der Sitzung am 13. Juni 2012 entschied die Gemeindevertretung der Beschlussempfehlung des Amtes Föhr-Amrum nicht zu folgen. Die Vorlage wurde abgelehnt. Die Gemeindevertretung Oldsum entschied die Schülerbusfahrkarten nichtanspruchsberechtigter Schüler/innen zu subventionieren und die Kosten einer Schülerjahresbusfahrkarte anteilig zu bezahlen.