Beschlussempfehlung:
- Die
von der Stadtvertretung am 25.01.1990 beschlossene Satzung nach § 22 BauGB
zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen, Satzungsgebiet
6, wird bezogen auf das Teilgebiet der vorhabenbezogenen 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 31 für das Hotelprojekt zwischen Eulenkamp, dem
östlichen Abschnitt der Gemelinstraße und dem Strand, insbesondere das
ehemalige Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“, aufgehoben.
Die entsprechende als Anlage beigefügt 1. Nachtragssatzung wird beschlossen.
- Die
1. Nachtragssatzung für das Satzungsgebiet 6 der Stadt nach § 22 BauGB ist
ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangspunkt / Hinweis
Die Satzung nach § 22 BauGB zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen für das Satzungsgebiet 6 ist am 25.01.1990 von der Stadtvertretung beschlossen worden auf der Grundlage der Vorlage Nr. 150 f) 1. Ergänzung. Diese Vorlage ist noch nicht Teil des heutigen Vorlagensystems (Session) gewesen. Von daher ist für diese Nachtragssatzung eine neue Vorlagennummer vergeben worden.
Erfordernis der Nachtragssatzung
Mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 31 für das ehemalige Gelände des „Paritätischen Hauses
Schöneberg“ sind Sondergebietsfestsetzungen getroffen worden für die Errichtung
eines Hotelprojektes sowie damit verbundener Appartements. D. h. das gesamte
Gelände ist einer Nutzung für den Tourismus vorbehalten, so dass damit seine
Fremdenverkehrsfunktion planungsrechtlich gesichert ist.
Ergänzend sind in einem städtebaulichen Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Wyk auf Föhr weitere Regelungen zur Sicherstellung der touristischen Nutzung vereinbart.
Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB sind im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verschiedene Paragraphen des BauGB nicht anzuwenden u. a. auch der § 22 BauGB.
Vor diesem Hintergrund ist zur Rechtsklarheit und Beseitigung des Rechtsscheines für den Teilbereich des Satzungsgebiets Nr. 6, wo der vorhabenbezogene Bebauungsplanes für das Hotelprojekt gilt, die Satzung nach § 22 BauGB formell aufzuheben.
Inhalt der Nachtragssatzung
Das Satzungsgebiet Nr. 6 für die Satzung nach § 22 BauGB umfasst den
Teilbereich der Stadt Wyk auf Föhr zwischen Badestraße, Strand, Strandstraße am
Charlottenheim, Amselweg und Waldstraße.
Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Hotelprojekt betrifft den Teilbereich des Satzungsgebietes zwischen Eulenkamp, dem östlichen Abschnitt der Gemelinstraße und dem Strand, insbesondere das ehemalige Gelände des „Paritätischen Hauses Schöneberg“. Dieser Teilbereich wird durch die Nachtragssatzung aus dem Satzungsgebiet 6 ausgeklammert.