Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borgsum
hier: a) Aufstellungsbeschluss
b) Festlegung der Planungsziele
Vorlage
Borg/000038
Art
Beschlussvorlage Borgsum

Beschlussempfehlung:

Zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.    Für das Gebiet beiderseits Taarepswoi (L 214) zwischen der Gemeindegrenze im Südosten und dem Strunwoi im Nordwesten wird der Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Borgsum gefasst.

 

Zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden die folgenden Planungsziele in Anlehnung an die Planungsziele des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes festgelegt:

 

2.1.  Städtebauliche Gestaltung und Ordnung der Ortseingangssituation

2.1.1.    Übergeordnetes Planungsziel ist es sicherzustellen, dass die Bebauung im Bereich des Ortseingangs der Gemeinde Borgsum (d.h. im Plangebiet) sich organisch entwickelt und in das Landschaftsbild einfügt. Die zukünftige Bebauung soll sich im wesentlichen auf die bereits bebauten Flächen konzentrieren oder sich hieran unmittelbar anschließen.

 

2.2.  Darstellung der zulässigen Nutzungen im Plangebiet:

2.2.1.    Die heute unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Flächen im Plangebiet sollen im wesentlichen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.

2.2.2.    Der Bereich des Sportplatzes nördlich der L 214 soll als Grünfläche (Sportplatz) dargestellt werden.

2.2.3.    Die Bereiche, die heute als im Zusammenhang bebauter Ortsteil erscheinen, sollen als gemischte Baufläche dargestellt werden. Flächen für Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende Betriebe sollen, soweit erforderlich, angrenzend an die bereits bebauten Bereiche vorgesehen werden.

 

3.    Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer öffentliche Anhörung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen (gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

 

Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung der Ortsgemeinde Borgsum hat am 19.04.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplans Nr. 5 für das Gebiet beiderseits Taarepswoi (L 214) zwischen der Gemeindegrenze im Südosten und dem Strunwoi im Nordwesten gefasst und diesen mit konkretisierten Planungszielen am 12.06.2012 erneut beschlossen.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes (B-Plan) erfolgt, um die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Plangebietes feinteilig zu steuern und bestehende Blickbeziehungen unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes und des Bodendenkmalschutzes zu sichern. Ferner sollen die Belange des Immissionsschutzes in Bezug auf die gewachsene Gemengelage geklärt und berücksichtigt werden.

 

Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Gemeinde Borgsum stellt für das gesamte Plangebiet derzeit „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Da der B-Plan aus dem F-Plan zu entwickeln ist und der B-Plan als Art der baulichen Nutzung auch andere Nutzungen als Landwirtschaft festsetzen soll, ist die Änderung des F-Planes im Parallelverfahren erforderlich. Die zukünftigen Darstellungen des F-Planes sollen entsprechend der geplanten Festsetzungen des B-Planes als Flächen für die Landwirtschaft, gemischte Bauflächen und Grünflächen erfolgen.