Betreff
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000076
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum plant eine Anhebung des Steuersatzes in der Zweitwohnungssteuer.

 

Das Zweitwohnungssteueraufkommen aus der Vorauszahlung für das laufende Jahr (2012) beträgt zur Zeit ca. 252.500 €. Bei einer Erhöhung des Steuersatzes von derzeit 10% auf 12% des Berechnungsmaßstabes dürfte sich das Aufkommen auf ca. 303.000 € erhöhen. Für den einzelnen Steuerpflichtigen ergibt sich eine Mehrbelastung in Höhe von 20%.

 

Mit dem neuen Steuersatz von 12% liegt Nieblum dann im obersten Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

 

 

Daneben wird empfohlen, im Hinblick auf die erfolgte Umstellung der Fremdenverkehrsabgabe auf den umsatzbezogenen Maßstab, in § 8 der Zweitwohnungssteuersatzung die Abgabefrist für die Zweitwohnungssteuererklärung vom 31. Januar auf den 31. März des Folgejahres zu ändern. Hintergrund ist, dass in der Fremdenverkehrsabgabesatzung der 31. März als Abgabetermin für die Umsatzmeldung angegeben ist. Es erscheint sinnvoll, für die Umsatzmeldung für die Fremdenverkehrsabgabe und die Zweitwohnungssteuererklärung einen einheitlichen Abgabetermin vorzugeben.

 

 

Anlagen:

 

2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Nieblum