Betreff
2. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung
Vorlage
Nieb/000077
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

1.    Die Anteile zur Finanzierung der Tourismusaufwendungen der Gemeinde Nieblum werden mit Wirkung zum 1. Januar 2013 wie folgt neu festgelegt:

a) Die Aufwendungen für Fremdenverkehrswerbung sollen getragen werden

                zu 70% aus Fremdenverkehrsabgaben und
                zu 30% aus allgemeinen Deckungsmitteln

b) Die Aufwendungen für übrige Fremdenverkehrseinrichtungen sollen getragen werden

                zu 35% aus Gebühren, speziellen Entgelten und Erlösen,
                zu 48% aus Kurabgaben,
                  zu 7% aus Fremdenverkehrsabgaben und
                zu 10% aus allgemeinen Deckungsmitteln

2.    Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Mit Beginn des Jahres 2011 ist in der Gemeinde Nieblum für die Verteilung der Fremdenverkehrsabgabe auf alle Abgabepflichtigen der umsatzbezogene Maßstab eingeführt worden. Inzwischen liegen die Ergebnisrechnungen zur Aufwandskalkulation für die Jahre 2009 und 2010 vor. Eine aktuelle Vorauskalkulation für die Zeit ab 2013 wurde ebenfalls erstellt.

Das jährliche Aufkommen der Fremdenverkehrsabgabe hat sich danach wie folgt entwickelt:

2006                               26.887,89 €
2007                               33.776,32 €
2008                               35.715,29 €
2009                               34.931,86 €
2010                               36.239,82 €
2011                               54.792,69 €
2012 *)                           59.293,85 €

*) Statt des tatsächlichen Abgabenaufkommens ist hier für 2012 zunächst die Summe der in diesem Jahr gegen die Abgabepflichtigen festgesetzten Fremdenverkehrsabgaben eingetragen worden (Stand: 26.09.2012).

Vor dem Hintergrund der mit einer Umstellung der Maßstabsvariante für die Pflichtigen verbundenen Veränderungen und anfänglichen Unsicherheiten in Bezug auf die Berechnungsgrundlagen hat sich die Gemeindevertretung seinerzeit für einen moderaten Abgabensatz entschieden und auch den Anteil der öffentlichen Tourismusaufwendungen, der über Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden sollte, bewusst niedrig angesetzt.

Will man die Sätze für Kurabgaben, Strandkorbmieten, Eintrittsgelder, Mieten und sonstige Erlöse nicht grundlegend verändern, so wären die in der anliegenden Kalkulationsübersicht dargestellten neuen Finanzierungsanteile zu erwägen. Danach sollten künftig weiterhin 70% der Werbeaufwendungen und 7% der übrigen Tourismusaufwendungen aus Fremdenverkehrsabgaben finanziert werden. Auf alle Abgabepflichtigen wäre danach dann eine Abgabenlast von jährlich rund 84.500 € zu verteilen.

Die Gesamtsumme der Messbeträge aller pflichtigen Betriebe (Einnahmen des Vorjahres x Gewinnsatz x Vorteilssatz eines jeden Einzelbetriebes = Messbetrag) beträgt gemäß aktueller Veranlagungsliste 1.586.556,90 €. Bei einer Entscheidung für die oben genannten Finanzierungsanteile (70% und 7%) ergibt sich für das Beitragsjahr 2013 ein höchstzulässiger Beitragssatz aus der nachfolgenden Berechnung:

84.500 €  :  1.586.556,90 €  =  5,326%

Dieser Abgabensatz sollte in der kommunalen Abgabensatzung nicht überschritten werden.

Bei dieser Gelegenheit bedarf die Betriebsartentabelle der Korrektur eines Schreibfehlers. Für die Betriebsart Nr. 104 (Vermietung von Gästezimmern) ist im Tabellenwerk irrtümlich ein Gewinnsatz von 20% eingetragen worden. Richtig muss es heißen: „19%“.

Anlagen:

Entwurf der 2. Nachtragssatzung

Abgabenkalkulation