Beschlussempfehlung:
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, die Hundesteuer ab dem Jahr 2013 zu erhöhen.
Dabei sollen sich die neuen Steuersätze an denen der Stadt Wyk auf Föhr orientieren.
Diese betragen:
100,- € für einen ersten Hund
150,- € für einen zweiten Hund
200,- € für einen dritten und jeden weiteren Hund
Die Vorlage geht entsprechend von diesen Beträgen aus.
Es sind aktuell 36 erste Hunde und 3 zweite Hunde angemeldet, sowie 2 ermäßigte Hunde (Jagdgebrauchshunde).
Es würde sich also ein Aufkommen von 4150,- € aus der Hundesteuer ergeben
(Haushaltsansatz 2012: 1500,- €)
Anlagen:
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nieblum