Betreff
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nieblum
Vorlage
Nieb/000078
Art
Beschlussvorlage Nieblum

Beschlussempfehlung:

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nieblum wird beschlossen.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Nieblum beabsichtigt, die Hundesteuer ab dem Jahr 2013 zu erhöhen.

 

Dabei sollen sich die neuen Steuersätze an denen der Stadt Wyk auf Föhr orientieren.

 

Diese betragen:

 

100,- € für einen ersten Hund

 

150,- € für einen zweiten Hund

 

200,- € für einen dritten und jeden weiteren Hund

 

Die Vorlage geht entsprechend von diesen Beträgen aus.

 

Es sind aktuell 36 erste Hunde und 3 zweite Hunde angemeldet, sowie 2 ermäßigte Hunde (Jagdgebrauchshunde).

 

Es würde sich also ein Aufkommen von 4150,- € aus der Hundesteuer ergeben

 

(Haushaltsansatz 2012: 1500,- €)

Anlagen:

 

1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Nieblum