Betreff
Einführung des elektronischen Meldescheinverfahrens
Aufnahme des elektronischen Meldescheinverfahrens in das Kurabgaben-Satzungsrecht und Schaffung der Möglichkeit einer Gebührenpflicht für den Papiermeldeschein
Vorlage
Amt/000170
Art
Beschlussvorlage Amt

Beschlussempfehlung:

Den Vertretungskörperschaften der politischen Gemeinden auf der Insel Föhr wird empfohlen, eine neue Kurabgabesatzung gemäß vorliegendem Muster zu verabschieden und eine Gebührenpflicht für den Papiermeldeschein zuzulassen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Sitzungsvorlagen für die zwölf Inselgemeinden vorzubereiten.

Sachdarstellung mit Begründung:

Mit der Firma AVS GmbH aus Bayreuth hat die Föhr Tourismus GmbH vor ein paar Jahren einen zuverlässigen „Drittanbieter“ gefunden, der eine reibungslose Abwicklung des elektronischen Meldescheinverfahrens gewährleistet (seit 2009 auf Föhr im Echtbetrieb). Von den für das Jahr 2011 erfassten Meldescheinen (71.596) wurden knapp 29% über das neue Verfahren direkt von den Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgebern erfasst. Ein Umstieg der restlichen rund 1.250 Vermietungsbetriebe auf das elektronische Verfahren würde eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung bedeuten, weil diverse Ausgabe-, Nacherfassungs-, Abrechnungs- und Kontrollaufgaben entfallen und dann zu einem großen Teil direkt vom System übernommen würden.

Um einerseits die Bereitschaft der restlichen Unterkunftsgeberinnen und Unterkunftsgeber zum Umstieg auf den elektronischen Meldeschein zu verstärken, andererseits aber auch die merklich höheren Kosten und Verwaltungsaufwendungen gezielt vorzugsweise nur noch denjenigen aufzuerlegen, die diesen Mehraufwand verursachen, soll eine Gebührenpflicht für den Papiermeldeschein eingeführt werden.

1. Aktuelle Situation

Momentan ist in den Kurabgabesatzungen vorgeschrieben, dass die Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber für jeden beherbergten Gast eine Kurkarte auszustellen, die Kurabgabe vom abgabepflichtigen Gast einzuziehen und diese an die Tourismusorganisation abzuführen hat. Hierfür erhält der Beherbergungsbetrieb nummerierte Meldescheinvordrucksätze (Papiermeldescheine im Durchschreibeverfahren).

Eine Durchschrift des ausgefüllten Papiermeldescheines übergibt der Beherbergungsbetrieb dem Gast als Kurkarte und Nachweis darüber, dass er seiner Abgabenzahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Das Original ist zeitnah an die Tourismusorganisation zu geben (z.B. über Sammelkästen). Dort werden die im Vordruck eingetragenen Daten manuell in das elektronische Meldescheinsystem übernommen und anschließend wird mit der manuellen Zahlungsabwicklung oder Zahlungseingangsüberwachung begonnen. Der Papiermeldeschein ist sodann zu archivieren. Zudem ist später eine manuelle Rücklaufüberwachung erforderlich (auch für eventuell nicht verbrauchte und ggf. ungenutzte Vordrucksätze).

In den Hauptanreisezeiten der Gäste ist die Anzahl der zu verarbeitenden Meldescheine so groß, dass eine sorgfältige und sachgerechte Bewältigung dieser Aufgaben mit der zur Verfügung stehenden Personaldecke nicht mehr zeitnah möglich ist. Dadurch kommt es teilweise zu ungewolltem Rückstand – sogar beim Einzug der Kurabgaben und der Zahlungseingangsüberwachung – und eventuelle Unstimmigkeiten oder Kontrollmaßnahmen lassen sich nur mit Mehraufwand und für alle Beteiligten unerfreulichen zeitlichen Verzögerungen klären.

Darunter leiden nicht nur Gäste und Beherbergungsbetriebe sondern auch verschiedene, sich auf die Erfassung der Meldescheindaten aufbauende Folgeverfahren wie beispielsweise die Auswertung der aktuellen Objektbelegungsdaten zur Bestimmung des Eigenverfügbarkeitsgrades einer Zweitwohnung (wichtig für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer). Übernachtungszahlen als Grundlage der Fremdenverkehrsabgabenberechnung (in Gemeinden mit Realgrößenmaßstab) liegen nicht zeitgerecht vor oder anderweitige Kontrollmaßnahmen zur vollständigen und termingerechten Abwicklung der Meldepflichten der Beherbergungsbetriebe werden behindert.

2. Der elektronische Meldeschein

Mit der Nutzung des elektronischen Meldescheins unmittelbar durch den Beherbergungsbetrieb lassen sich die oben beschriebenen Engpässe und Schwierigkeiten deutlich verringern, bei einem Umstieg einer ausreichenden Zahl weiterer Betriebe auf das elektronische System sogar gänzlich vermeiden. Der elektronische Meldeschein bedeutet weniger Aufwand und spart deshalb Kosten. Die Einsparungen entstehen unter anderem dadurch, dass

·         eine doppelte Datenerfassungsarbeit (einmal auf Papier und ein zweites Mal im elektronischen System) entfällt,

·         Ausgabe und Rücklaufkontrolle der nummerierten Papiermeldescheine nicht mehr erforderlich sind (es müssen auch keine Originale mehr an die Tourismusorganisation gegeben werden; das ständige Leeren der Sammelkästen könnte sogar gänzlich entfallen [wenn alle Betriebe mitmachen würden]),

·         Zahlung und Zahlungseingangsüberwachung durch ein automatisiertes Lastschriftverfahren ersetzt wird,

·         keine Papiermeldescheine mehr sortiert und archiviert werden müssen,

·         regelmäßige (in der Regel jährliche) Rückgabe (und Rückgabekontrolle) nicht verbrauchter bzw. ungenutzter Papiermeldescheine entfallen,

·         ein handschriftliches Ausfüllen von Formularen nicht mehr notwendig ist und die Berechnung der Kurabgabe automatisch durch das System erfolgt,

·         Auswertungen, Statistiken, Abwicklung von Folgeverfahren sowie Klärung eventueller Unstimmigkeiten aufgrund aktueller Datenbestände sofort und zeitgerecht möglich sind.

Inzwischen verfügt nahezu jeder Beherbergungsbetrieb über die notwendige Technik zur Abwicklung des elektronischen Meldescheinverfahrens. Teilnahmevoraussetzung ist lediglich ein internetfähiger Personal Computer oder ein vergleichbares Gerät, ein Standarddrucker und die Bereitschaft zur Teilnahme am Lastschriftverfahren.

 

3. Beherbergungsbetrieb kann Verfahrensart frei wählen

Dieser Sitzungsvorlage ist exemplarisch der Entwurf einer neuen Kurabgabesatzung für die Gemeinde Alkersum beigefügt, die erstmals Regelungen zur Nutzung des elektronischen Meldescheins enthält. Danach hat jede Unterkunftsgeberin oder jeder Unterkunftsgeber das Recht frei zu wählen, ob der elektronische Meldeschein oder der – dann allerdings gebührenpflichtige (!) – Papiermeldeschein genutzt werden soll (§§ 8 bis 10 des Satzungsentwurfes).

Für die Aushändigung oder Übersendung von nummerierten Vordrucksätzen im Papiermeldescheinverfahren werden dann Verwaltungsgebühren erhoben. Die Rechtsgrundlage für diese Gebührenfestsetzung bildet allerdings nicht die Kurabgabesatzung selbst, sondern die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes. Erst nachdem alle Gemeinden auf der Insel Föhr entsprechende Kurabgabesatzungen verabschiedet und in Kraft gesetzt haben, wird die Gebührentabelle in der Satzung des Amtes entsprechend erweitert.

Will man den Mehraufwand für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Papiermeldescheins einigermaßen abdecken, so müsste nach vorsichtigen Schätzungen zu Gunsten des Gebührenschuldners eine Gebühr von 1,00 € pro Meldeschein verlangt werden. Vor dem Hintergrund der erstmaligen Einführung einer solchen Gebühr wird von der Verwaltung die Hälfte dieses Betrages, also 5,00 € für die Aushändigung von Vordrucksätzen mit jeweils zehn Meldescheinexemplaren für angemessen gehalten.

Die abschließende Entscheidung über Gebührenhöhe und Änderung der Verwaltungsgebührensatzung obliegt dem Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum.

Anlagen:

1.    Entwurf einer neuen Kurabgabesatzung

2.    Gegenüberstellung: Papiermeldeschein vs. elektronischer Meldeschein

3.    Flyer „So funktioniert der elektronische Meldeschein“