Aufnahme des elektronischen Meldescheinverfahrens in das Kurabgaben-Satzungsrecht und Schaffung der Möglichkeit einer Gebührenpflicht für den Papiermeldeschein
Beschlussempfehlung:
Den Vertretungskörperschaften der politischen Gemeinden auf der Insel
Föhr wird empfohlen, eine neue Kurabgabesatzung gemäß vorliegendem Muster zu
verabschieden und eine Gebührenpflicht für den Papiermeldeschein zuzulassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Sitzungsvorlagen für die zwölf
Inselgemeinden vorzubereiten.
Sachdarstellung mit Begründung:
Mit der Firma AVS GmbH aus Bayreuth hat die Föhr Tourismus GmbH vor ein
paar Jahren einen zuverlässigen „Drittanbieter“ gefunden, der eine reibungslose
Abwicklung des elektronischen Meldescheinverfahrens gewährleistet (seit 2009
auf Föhr im Echtbetrieb). Von den für das Jahr 2011 erfassten Meldescheinen
(71.596) wurden knapp 29% über das neue Verfahren direkt von den Unterkunftsgeberinnen
und Unterkunftsgebern erfasst. Ein Umstieg der restlichen rund 1.250
Vermietungsbetriebe auf das elektronische Verfahren würde eine erhebliche
Verwaltungsvereinfachung bedeuten, weil diverse Ausgabe-, Nacherfassungs-,
Abrechnungs- und Kontrollaufgaben entfallen und dann zu einem großen Teil
direkt vom System übernommen würden.
Um einerseits die Bereitschaft der restlichen Unterkunftsgeberinnen und
Unterkunftsgeber zum Umstieg auf den elektronischen Meldeschein zu verstärken,
andererseits aber auch die merklich höheren Kosten und Verwaltungsaufwendungen
gezielt vorzugsweise nur noch denjenigen aufzuerlegen, die diesen Mehraufwand
verursachen, soll eine Gebührenpflicht für den Papiermeldeschein eingeführt
werden.
1. Aktuelle Situation
Momentan ist in den Kurabgabesatzungen vorgeschrieben, dass die
Unterkunftsgeberin oder der Unterkunftsgeber für jeden beherbergten Gast eine
Kurkarte auszustellen, die Kurabgabe vom abgabepflichtigen Gast einzuziehen und
diese an die Tourismusorganisation abzuführen hat. Hierfür erhält der
Beherbergungsbetrieb nummerierte Meldescheinvordrucksätze (Papiermeldescheine
im Durchschreibeverfahren).
Eine Durchschrift des ausgefüllten Papiermeldescheines übergibt der
Beherbergungsbetrieb dem Gast als Kurkarte und Nachweis darüber, dass er seiner
Abgabenzahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Das Original ist zeitnah an die
Tourismusorganisation zu geben (z.B. über Sammelkästen). Dort werden die im
Vordruck eingetragenen Daten manuell in das elektronische Meldescheinsystem
übernommen und anschließend wird mit der manuellen Zahlungsabwicklung oder
Zahlungseingangsüberwachung begonnen. Der Papiermeldeschein ist sodann zu
archivieren. Zudem ist später eine manuelle Rücklaufüberwachung erforderlich
(auch für eventuell nicht verbrauchte und ggf. ungenutzte Vordrucksätze).
In den Hauptanreisezeiten der Gäste ist die Anzahl der zu verarbeitenden
Meldescheine so groß, dass eine sorgfältige und sachgerechte Bewältigung dieser
Aufgaben mit der zur Verfügung stehenden Personaldecke nicht mehr zeitnah
möglich ist. Dadurch kommt es teilweise zu ungewolltem Rückstand – sogar beim
Einzug der Kurabgaben und der Zahlungseingangsüberwachung – und eventuelle
Unstimmigkeiten oder Kontrollmaßnahmen lassen sich nur mit Mehraufwand und für
alle Beteiligten unerfreulichen zeitlichen Verzögerungen klären.
Darunter leiden nicht nur Gäste und Beherbergungsbetriebe sondern auch
verschiedene, sich auf die Erfassung der Meldescheindaten aufbauende
Folgeverfahren wie beispielsweise die Auswertung der aktuellen
Objektbelegungsdaten zur Bestimmung des Eigenverfügbarkeitsgrades einer
Zweitwohnung (wichtig für die Bemessung der Zweitwohnungssteuer).
Übernachtungszahlen als Grundlage der Fremdenverkehrsabgabenberechnung (in
Gemeinden mit Realgrößenmaßstab) liegen nicht zeitgerecht vor oder anderweitige
Kontrollmaßnahmen zur vollständigen und termingerechten Abwicklung der
Meldepflichten der Beherbergungsbetriebe werden behindert.
2. Der elektronische Meldeschein
Mit der Nutzung des elektronischen Meldescheins unmittelbar durch den Beherbergungsbetrieb lassen sich die oben beschriebenen Engpässe und Schwierigkeiten deutlich verringern, bei einem Umstieg einer ausreichenden Zahl weiterer Betriebe auf das elektronische System sogar gänzlich vermeiden. Der elektronische Meldeschein bedeutet weniger Aufwand und spart deshalb Kosten. Die Einsparungen entstehen unter anderem dadurch, dass
· eine doppelte Datenerfassungsarbeit (einmal auf Papier und ein zweites Mal im elektronischen System) entfällt,
· Ausgabe und Rücklaufkontrolle der nummerierten Papiermeldescheine nicht mehr erforderlich sind (es müssen auch keine Originale mehr an die Tourismusorganisation gegeben werden; das ständige Leeren der Sammelkästen könnte sogar gänzlich entfallen [wenn alle Betriebe mitmachen würden]),
· Zahlung und Zahlungseingangsüberwachung durch ein automatisiertes Lastschriftverfahren ersetzt wird,
· keine Papiermeldescheine mehr sortiert und archiviert werden müssen,
· regelmäßige (in der Regel jährliche) Rückgabe (und Rückgabekontrolle) nicht verbrauchter bzw. ungenutzter Papiermeldescheine entfallen,
· ein handschriftliches Ausfüllen von Formularen nicht mehr notwendig ist und die Berechnung der Kurabgabe automatisch durch das System erfolgt,
· Auswertungen, Statistiken, Abwicklung von Folgeverfahren sowie Klärung eventueller Unstimmigkeiten aufgrund aktueller Datenbestände sofort und zeitgerecht möglich sind.
Inzwischen verfügt nahezu jeder Beherbergungsbetrieb über die notwendige
Technik zur Abwicklung des elektronischen Meldescheinverfahrens.
Teilnahmevoraussetzung ist lediglich ein internetfähiger Personal Computer oder
ein vergleichbares Gerät, ein Standarddrucker und die Bereitschaft zur
Teilnahme am Lastschriftverfahren.
3. Beherbergungsbetrieb kann Verfahrensart frei wählen
Dieser Sitzungsvorlage ist exemplarisch der Entwurf einer neuen
Kurabgabesatzung für die Gemeinde Alkersum beigefügt, die erstmals Regelungen
zur Nutzung des elektronischen Meldescheins enthält. Danach hat jede
Unterkunftsgeberin oder jeder Unterkunftsgeber das Recht frei zu wählen, ob der
elektronische Meldeschein oder der – dann allerdings gebührenpflichtige (!) –
Papiermeldeschein genutzt werden soll (§§ 8 bis 10 des Satzungsentwurfes).
Für die Aushändigung oder Übersendung von nummerierten Vordrucksätzen im
Papiermeldescheinverfahren werden dann Verwaltungsgebühren erhoben. Die
Rechtsgrundlage für diese Gebührenfestsetzung bildet allerdings nicht die
Kurabgabesatzung selbst, sondern die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes. Erst
nachdem alle Gemeinden auf der Insel Föhr entsprechende Kurabgabesatzungen
verabschiedet und in Kraft gesetzt haben, wird die Gebührentabelle in der Satzung
des Amtes entsprechend erweitert.
Will man den Mehraufwand für die verwaltungsmäßige Abwicklung des
Papiermeldescheins einigermaßen abdecken, so müsste nach vorsichtigen
Schätzungen zu Gunsten des Gebührenschuldners eine Gebühr von 1,00 € pro Meldeschein
verlangt werden. Vor dem Hintergrund der erstmaligen Einführung einer solchen
Gebühr wird von der Verwaltung die Hälfte dieses Betrages, also 5,00 € für die
Aushändigung von Vordrucksätzen mit jeweils zehn Meldescheinexemplaren für
angemessen gehalten.
Die abschließende Entscheidung über Gebührenhöhe und Änderung der
Verwaltungsgebührensatzung obliegt dem Amtsausschuss des Amtes Föhr-Amrum.
Anlagen:
1. Entwurf einer neuen Kurabgabesatzung
2. Gegenüberstellung: Papiermeldeschein vs. elektronischer Meldeschein
3. Flyer „So funktioniert der elektronische Meldeschein“