Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Alkersum
Vorlage
Alk/000056
Art
Beschlussvorlage Alkersum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistungen den öffentlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Um diese Aufgabe auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in der Gemeinde Alkersum wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den Ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke-, und Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

In der Bedarfsplanung der Gemeinde Alkersum sind alle Daten der Gemeindefeuerwehr und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der Fahrzeughaltung ist festzustellen, dass eine Fahrzeugersatzbeschaffung frühestens im Jahre 2025 notwendig sein wird. Der abwehrende Brandschutz kann mit dem vorhandenen Fahrzeugtyp gewährleistet werden. Wie in der Anlage 5 beschrieben, müssen mittelfristig Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung eingeleitet werden (Ampelsymbolik gelb).

 

Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.