Betreff
Änderung 5a) des Bebauungsplanes Nr. 20 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Umgehungs-straße L 214, Achtern Diek, Hemkweg und beiderseits des Kohharder Weges (Gewerbegebiet), insbesondere für den Bereich westlich der Straße Koogskuhl zwi schen Hemkweg und Umgehungsstraße L 214 hier: a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001365
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

zu a)  Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

1.    Ein Träger öffentlicher Belange hat Bedenken und Anregungen vorgetragen (siehe Anlage zur Vorlage). Von Privatpersonen wurden ebenfalls Anregungen und Bedenken vorge­bracht (siehe Anlage zur Vorlage). Die während der öffentlichen Auslegung der Ände­rung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 vorgebrachten Stellungnahmen der Trägern öffentli­cher Belange werden (gemäß Anlage) berücksichtigt, teilweise berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.        
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen Träger öffentlicher Belange und die Privat­personen, die Anre­gungen und Hinweise vorgetragen haben, von diesem Beratungsergeb-nis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.         

 

zu b)  Satzungsbeschluss

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung be­schließt die Stadtvertretung der Stadt Wyk auf Föhr die Änderung 5a des Bebauungs-planes Nr. 20, der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Umgehungsstraße L 214, Achtern Diek, Hemkweg und beiderseits des Kohharder Weges (Gewerbegebiet), insbesondere für den Bereich westlich der Straße Koogskuhl zwischen Hemkweg und Umgehungsstraße L 214, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text      (Teil B), als Satzung.

 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

4.      Der Beschluss über die Änderung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 durch die Stadtver-tretung ist nach § 12 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Sachdarstellung mit Begründung (mit Beschlussempfehlung):

 

Zur Information: Aufgrund EDV-Umstellungen hat sich die Vorlagennummer geändert. Das Ver­fahren wurde bisher unter der Vorlagennummer 1328 bis zur 3. Ergänzung geführt.

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung der Änderung 5a des Bebauungsplanes Nr. 20 zur Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes im Sinn eines Discounters wurden das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung durchge-führt. Sowohl von einem Träger öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen wurden Anre­gungen und Bedenken vorgebracht. Dabei wurde u. a. auf die Notwendigkeit eines Einzelhandelsgutachtens zur sachgerechten Beurteilung der städtebaulichen Auswirkungen dieser Bebauungsplanänderung aufmerksam gemacht. Darauf hin ist eine solches Gutachten erstellt worden. Es kommt zu dem Ergebnis, dass von dem geplanten Vorhaben keine mehr als unwesentlichen Auswirkungen auf die Wyker Innenstadt zu erwarten sind. Dementsprechend  sind die Eingaben im weiteren Verfahren, wie aus der Anlage ersichtlich, in der Planung berücksichtigt , teilweise berücksichtigt und auch nicht berücksichtigt worden.

 

Da sich aus den eingegangenen Anregungen und Bedenken keine weiteren Änderungen am Plan­entwurf ergeben, die eine erneute Auslegung erforderlich machen, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.