Betreff
Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Utersum
Vorlage
Uter/000064
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan.

Sachdarstellung mit Begründung:

Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 23.11.1991 wurde auch die Pflichtaufgabe „Brandschutz“ von der Gemeinde Dunsum auf die Gemeinde Utersum übertragen. Um diese Aufgaben auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in den Gemeinden Utersum und Dunsum wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den ergänzenden Richtlinien und Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

 

In der Bedarfsplanung sind alle Daten der Freiwilligen Feuerwehr Utersum-Hedehusum-Dunsum und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im Bereich der Fahrzeughaltung ist eine leichte Überrüstung festzustellen. Wie aus der Anlage –A1- ersichtlich, werden die Gemeinden Utersum und Dunsum in die Risikoklasse 3 mit einem Fahrzeugbedarf im Ausrückebereich von 83 Punkten eingestuft. Die Sicherheitsbilanz in der Anlage 3 weist dagegen im Ausrückebereich einen Fahrzeugbestand von 115 Punkten sowie einen Fahrzeugbestand der nachbarschaftlichen Löschhilfe von 205 Punkten aus. Die Vorhanden/Bedarf-Differenz beträgt 217 Punkte. Der Punkteüberhang im Ausrückebereich ist unbedenklich und mit den jetzigen Einsatzmitteln nicht änderbar, sollte aber bei einer zukünftigen Ersatzbeschaffung des Großfahrzeugs berücksichtigt werden – evtl.  Wegfall des TSF. Laut Anlage 4 ist die Wirtschaftlichkeit des TSF zu prüfen (Ampellsymbol gelb).

Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.

 

Im Bereich der Personalentwicklung –Anlage 5 – ist festzustellen, dass die Mindeststärke im Bereich der Atemschutzgeräteträger nicht erreicht wird (Ampelsymbol rot). Entsprechende Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich sind einzuleiten.