Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan.
Sachdarstellung mit Begründung:
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der
Feuerwehren in Schleswig-Holstein (Brandschutzgesetz – BrSchG) haben alle
Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes
und der technischen Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen angemessene
leistungsfähige öffentliche Feuerwehren zu unterhalten. Auf der Grundlage eines
öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 23.11.1991 wurde auch die Pflichtaufgabe
„Brandschutz“ von der Gemeinde Dunsum auf die Gemeinde Utersum übertragen. Um
diese Aufgaben auch zukünftig unter Abschätzung der Gefahrenrisiken in den
Gemeinden Utersum und Dunsum wirtschaftlich sinnvoll erfüllen zu können, ist
die Gemeindewehrführung beauftragt worden, einen entsprechenden Bedarfsplan zu
erstellen. Des Weiteren ist eine Förderung nach den Richtlinien des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 08.12.2010 auf der
Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes und den ergänzenden Richtlinien und
Verfahrensvorschriften des Kreises Nordfriesland ohne Aufstellung einer
Risikobewertung, Ausrücke- und Einsatzanalyse in der Form eines
Feuerwehrbedarfsplanes nicht mehr möglich. Die Gemeindevertretung hat über den
Bedarfsplan zu beraten und einen Beschluss zu fassen.
In der Bedarfsplanung sind alle Daten der Freiwilligen Feuerwehr
Utersum-Hedehusum-Dunsum und die Daten der einzelnen Ausrückebereiche
aufgeführt, analysiert und entsprechend bewertet (Ampelsymbolik rot/grün). Im
Bereich der Fahrzeughaltung ist eine leichte Überrüstung festzustellen. Wie aus
der Anlage –A1- ersichtlich, werden die Gemeinden Utersum und Dunsum in die
Risikoklasse 3 mit einem Fahrzeugbedarf im Ausrückebereich von 83 Punkten
eingestuft. Die Sicherheitsbilanz in der Anlage 3 weist dagegen im Ausrückebereich
einen Fahrzeugbestand von 115 Punkten sowie einen Fahrzeugbestand der nachbarschaftlichen
Löschhilfe von 205 Punkten aus. Die Vorhanden/Bedarf-Differenz beträgt 217
Punkte. Der Punkteüberhang im Ausrückebereich ist unbedenklich und mit den
jetzigen Einsatzmitteln nicht änderbar, sollte aber bei einer zukünftigen
Ersatzbeschaffung des Großfahrzeugs berücksichtigt werden – evtl. Wegfall des TSF. Laut Anlage 4 ist die
Wirtschaftlichkeit des TSF zu prüfen (Ampellsymbol gelb).
Die im Feuerwehrbedarfsplan ermittelte Sicherheitsbilanz ist ausgeglichen.
Im Bereich der Personalentwicklung –Anlage 5 – ist festzustellen, dass die
Mindeststärke im Bereich der Atemschutzgeräteträger nicht erreicht wird
(Ampelsymbol rot). Entsprechende
Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung in diesem Bereich sind einzuleiten.