Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet unmittelbar nördlich der Boldixumer Straße zwischen Töft und Schifferstraße, Sondergebiet 2, als Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach§ 13a BauGB
hier: a) Behandlung der Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001918/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Zu a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahme, Anregungen und Bedenken

1.    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes vom 03.12.2012 bis zum 08.01.2013 sind weder von Trägern öffentlicher Belange noch von Privatpersonen Anregungen oder Bedenken vorgebracht worden.


b) Satzungsbeschluss

2.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein  beschließt die Stadtvertretung  die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 für das Gebiet unmittelbar nördlich der Boldixumer Straße zwischen Töft und Schifferstraße, Sondergebiet 2, bestehend aus der Planzeichnung      (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.    Die Begründung dazu wird gebilligt.

4.    Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 48 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: . . . . ; davon anwesend:  . . .;

 

Ja-Stimmen: . . . . .;  Nein-Stimmen:  . . . . .  .;  Stimmenthaltungen:  . . . . . .

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   ...................

 



 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Ausgangspunkte

Der Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Wyk auf Föhr weist zwei Sondergebiete aus, eines für die Wohneinrichtung des Paritätischen Hauses Schöneberg (SO 1) und eines für das Wohnen für Menschen mit Betreuungsbedarf (SO 2). Im letztgenannten Bereich sollten auch Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Verwaltung des Paritätischen Hauses Schöneberg mit untergebracht werden.

 

Die Wohnanlage im Sondergebiet 1 ist fertiggestellt und bewohnt. Im Sondergebiet 2 konnte das ursprünglich geplante Projekt für Menschen mit Betreuungsbedarf nicht verwirklicht werden. Nun ist geplant ein Wohnprojekt, mit dem Dauerwohnraum für die einheimische Bevölkerung geschaffen werden soll. Zugleich werden damit die noch fehlenden Baulichkeiten für das Paritätische Haus Schöneberg errichtet.

 

Zu dieser städtebaulichen Zielsetzung passen die bisher festgelegten Nutzungsformen des SO 2 nur bedingt, weil sie auf die Bedürfnisse von Menschen mit Betreuungsbedarf ausgerichtet sind. Um u. a. künftig auch Wohnungen für Menschen ohne Betreuungsbedarf zum Dauerwohnen zulassen zu können, müssen die Vorgaben des Bebauungsplanes geändert werden.

 

a) Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

Nach den entsprechenden Beschlüssen der Stadtvertretung am 20.09.2012 ist das Änderungsverfahren eingeleitet, die Träger öffentlicher Belange sind beteiligt und die öffentliche Auslegung ist durchgeführt worden. Im Verlauf dieser Verfahrensschritte sind nur von Trägern öffentlicher Belange Stellungnahme eingegangen, die jedoch keine Bedenken erkennen ließen. Von Privatpersonen sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.

 

b) Satzungsbeschluss

Da nach den oben genannten Verfahrensschritten keine Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, kann nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden.