Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr.13 der Stadt Wyk a. F. für das Gebiet umgrenzt nördl. vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstr., östlich von d. Westgrenze der Bebauung westl. von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, südlichvom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen von d. Westgrenze des Geländes des AOK-Kinderheimes sowie dem öffentl. Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg hier: a) Anregungen u. Bedenken b) Satzungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001840/6
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

 

 

a)    Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken    

 

1.    In den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden keine Bedenken oder Anregungen zur Planung vorgetragenen. Die während der öffentlichen Auslegung von Privatpersonen eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen (siehe Anlage) werden gemäß der Anlage zur Vorlage nicht berücksichtigt.

Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.


b)  Satzungsbeschluss

2.    Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung des Landes Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretug die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet umgrenzt im Norden vom Lerchenweg, "Am Charlottenheim" und der Gmelinstraße, im Osten von der Westgrenze der Bebauung westlich von Amselweg und Drosselsteig sowie dem Eulenkamp, im Süden vom Strand und "Am Golfplatz" und im Westen von der Strandstraße im Teilabschnitt zwischen Strand und „am Golfplatz“ sowie dem öffentlichen Grünstreifen zwischen "Am Golfplatz" und Lerchenweg, bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Text (Teil B) als Satzung.

3.    Die Begründung wird gebilligt.

4.    Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Stadtvertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und über den Ihhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter: . . . . ; davon anwesend:  . . .;

 

Ja-Stimmen: . . . . .;  Nein-Stimmen:  . . . . .  .;  Stimmenthaltungen:  . . . . . .

 

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Stadtvertreterinnen / Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:   ...................

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Verfahrensstand

Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 der Stadt Wyk auf Föhr zur Ausweisung eines Sondergebietes (SO) „Wohnen und Touristenbeherbergung“ an Stelle des bislang festgesetzten Reinen Wohngebietes“ (WR) sowie zur Überprüfung und gegebenenfalls Neuregelungen der Festsetzungen zu Nebenanlagen, Dachflächenfenstern und anderen gestalterischen Gesichtspunkten ist nach der zweiten

öffentlichen Auslegung auf Grund der eingegangenen Anregungen und Bedenken geändert worden durch Beschluss der Stadtvertretung vom 14.06.2012. Daraufhin sind zum dritten Male eine öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden.

 

 

a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken

Im Verlauf dieses Verfahrensschrittes sind sowohl von Trägern öffentlicher Belange als auch von Privatpersonen erneut Stellungnahmen abgegeben worden. Die Träger öffentlicher Belange haben keine weiteren Bedenken oder Anregungen geltend gemacht.

 

Von zwei Privatpersonen sind jedoch erneut Stellungnahmen abgegeben worden, die sich inhaltlich beziehen u. a. auf Lärmbeeinträchtigungen durch Veranstaltungen, auf die Nutzungsmöglichkeiten der Keller und der Spitzbodenbereiche sowie deren Belichtung durch Dachflächenfenster, die  Anzahl der Wohneinheiten und das Maß der Nutzung. Ferner werden die bisherigen planungsrechtlichen Regelungen der Stadt grundsätzlich in Frage gestellt.

 

Die Eingaben bzw. Stellungnahmen sind in der Anlage zur Vorlage dargestellt.

 

Die vorgetragenen Argumente werden unter Hinweis auf die bisherigen Abläufe und die städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt zurückgewiesen, so dass seitens der Stadt die Eingaben nicht berücksichtigt werden. Die entsprechenden Stellungnahmen der Stadt sind ebenfalls in der Anlage zur Vorlage als „Antwort“ dargestellt.

 

 

b) Satzungsbeschluss

Da die oben beschriebene Behandlung der Stellungnahmen zu keinen weiteren Änderungen an den Textfestsetzungen führt, kann nunmehr der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 gefasst werden.