Beschlussempfehlung:
Der Wahl des Amtswehrführers und seiner Stellvertretung wird zugestimmt. Die Aufsichtsbehörde ist über diese Zustimmung zu informieren. Die Gewählten sind durch die Amtsdirektorin für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis als Amtswehrführer bzw. als stellvertretende/r Amtswehrführer/in zu berufen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach Ablauf der sechsjährigen Dienstzeit ist die Wahl des Amtswehrführers und seiner Stellvertretung notwendig geworden. Diese Wahl erfolgte durch die Delegiertenversammlung aller Gemeindefeuerwehren des Amtes Föhr-Amrum am 15.02.2013 in Oevenum.
Es wurden folgende Personen
gewählt:
Zum Amtswehrführer Herr Joachim Christiansen, FF Wrixum
Zum 1. Stellvertreter Herr Klaus-Peter Ottens, FF Süddorf-Steenodde
Zum 2. Stellvertreter Herr Hauke Brett, FF Nieblum-Goting
Zum 3. Stellvertreter Frau Petra Müller, FF Wittdün auf Amrum
Gemäß § 12 Abs. 4 des Brandschutzgesetzes (BrSchG) bedarf die Wahl eines Amtswehrführers und seiner Stellvertretung der Zustimmung des Amtsausschusses. Anschließend sind die Gewählten unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte zum Amtswehrführer bzw. zum stellvertretenden Amtswehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu ernennen.