b) Festlegung eines Standortes für ein Blockheizkraftwerk
Beschlussempfehlung:
Zu a) Fernwärmenetz
- Die Stadtvertretung stimmt
dem geplanten Leitungsverlauf für den Rohrleitungsbau zur Erweiterung des
Fernwärmenetzes grundsätzlich zu.
- Für den Leitungsbau dürfen
Flächen im Bereich der öffentlichen Straßen sowie der städtischen Grünzüge
in Anspruch genommen werden.
- Vor Durchführung der
Baumaßnahmen hat eine Abstimmung mit der Tiefbauabteilung des Amtes
Föhr-Amrum sowie mit dem städtischen Hafenbetrieb, Grün-Bau, zu erfolgen.
Zu b) Standort für ein Blockheizkraftwerk
- Die Stadtvertretung
spricht sich nach Abwägung der Standortkriterien für eine der
nachfolgenden Standortvarianten aus:
a) Variante 1:
nordwestlich der Tennishalle mit Zufahrt durch den westlich gelegenen Grünstreifen;
b) Variante 2
nordöstlich der Tennishalle mit Zufahrt durch den östlich gelegenen Grünstreifen;
c) Variante 3
östlich der Tennishalle mit Zufahrt durch den östlich gelegenen Grünstreifen
Sachdarstellung mit Begründung:
Ausgangspunkte und bisherige Abläufe
Zu a) Fernwärmenetz
Das bestehende Fernwärmenetz für einen Teilbereich der Stadt Wyk auf Föhr soll auf andere Teile des Stadtgebietes ausgedehnt werden. Der Versorgungsträger hat deutlich gemacht, dass ein Ausbau des Netzes unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich möglich und energietechnisch sowie ökologisch sinnvoll wäre.
Die Stadtvertretung hatte am 20.09.2012 einen Grundsatzbeschluss gefasst, wonach der Ausbau des Fernwärmenetzes fortgeführt und auch ein weiteres Blockheizkraftwerk errichtet werden sollten. Über diesen Sachstand ist der Versorgungsträger informiert worden.
Weitere Schritte sind danach nicht erfolgt.
Am 12.02.2013 fand ein Gespräch mit dem Versorgungsträger über die weitere Vorgehensweise statt. U. a. ging es dabei um den beschleunigten Ausbau des Rohrleitungsnetzes für die Fernwärme vom Bereich des Schul- und Sportzentrums in Richtung Südstrand. Die Möglichkeit von Synergieeffekten in Verbindung mit dem Bau der Druckrohrleitung für das Abwassernetz sollten genutzt werden.
Beschlussanlass
Zur Sicherung der Planungsabläufe bittet vor diesem Hintergrund der Versorgungsträger um die Genehmigung der Stadt für die geplanten Leitungstrassen für die Erweiterung des Fernwärmenetzes durch öffentliche Straßen (Rugstieg, Berliner Ring, Amselweg, Am Grünstreifen, Waldstraße, Drosselsteig, Gmelinstraße, Eulenkamp) sowie auch teilweise durch die städtischen Grünzüge am Schul- und Sportzentrum sowie zwischen Am Grünstreifen und Waldstraße.
Zu b) Standort für
ein Blockheizkraftwerk
Am 08.11.2012 sind von der Stadtvertretung hinsichtlich des Standortes für ein weiteres Blockheizkraftwerk die Aufstellungsbeschlüsse für eine 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 gefasst worden.
Als Standort vorgesehen war der Hartplatz nördlich der Tennishalle am Rugstieg. Zugleich ist in diesem Bereich die Errichtung eines Funktionsgebäudes für das Sportzentrum angedacht.
Anlässlich eines Ortstermins mit dem Versorgungsträger sowie den Vertretern der Fraktionen am 25.02.2013 sind verschiedene Standortvarianten für den genauen Standort des Blockheizkraftwerkes in der Örtlichkeit erörtert worden. Maßgebliche Kriterien für die Standortbetrachtungen waren die Minimierung des notwendigen Eingriffs in den Grünbestand, die Sinnhaftigkeit der Zufahrt auf der Ost- oder Westseite der Tennisanlage sowie der Abstand zur westlich gelegenen Wohnbebauung.
Beschlussanlass
Vor diesem Hintergrund ergeben sich drei verschiedene
mögliche Standortvarianten:
a) Variante 1:
nordwestlich der Tennishalle mit Zufahrt durch den westlich gelegenen
Grünstreifen;
(größerer Eingriff in den Grünbestand durch das Gebäude, kurze Zufahrt, die
jedoch neu anzulegen ist und in den Grünstreifen eingreift, geringster Abstand
zur Wohnbebauung)
b) Variante 2
nordöstlich der Tennishalle mit Zufahrt durch den östlich gelegenen
Grünstreifen;
(größerer Eingriff in den Grünbestand durch das Gebäude, längste Zufahrt, die
jedoch eine bestehende Wegesituation weitgehend berücksichtigt und weniger in
den Grünbestand eingreift, größerer Abstand zur Wohnbebauung)
c) Variante 3
östlich der Tennishalle mit Zufahrt durch den östlich gelegenen
Grünstreifen
(kein Eingriff in den Grünbestand
durch das Gebäude, nicht ganz so lange Zufahrt wie bei
Variante 3, die jedoch eine bestehende Wegsituation weitgehend berücksichtigt,
größtmöglicher Abstand zur Wohnbebauung)
Aus dieser oben beschriebenen Sachlage ergeben sich die nachfolgenden Beschlussempfehlungen zur Genehmigung der Netztrassen für das Fernwärmenetz (a) sowie zur Festlegung einer Standortvariante (b).