Beschlussempfehlung:
1. Die vorliegende Ergebnisrechnung 2011 zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe wird zur Kenntnis genommen. Das Beschlussorgan macht sich die in der Kalkulation genannten Zahlen zueigen.
2. Auf den Erlass einer weiteren Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird derzeit verzichtet.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Ergebnisrechnung zur Aufwandskalkulation der Fremdenverkehrsabgabe für die Jahre bis 2011 ist fertiggestellt. Zugleich wurde eine neue Vorauskalkulation für die Zeit ab 2014 erstellt. Danach ist eine Veränderung des Abgabensatzes, der zur Zeit 11,5% der Bemessungsgrößen beträgt, nicht zwingend erforderlich.
Bei gleichbleibenden Tourismusaufwendungen wäre ab 2014 über
Fremdenverkehrsabgaben ein Kostenanteil in Höhe von rund 1,1 Mio. € zu
finanzieren. Legt man die Beitragseinheiten (Messbeträge) der aktuellen
Veranlagungsliste zugrunde, so würde dieser Betrag sogar geringfügig (um ca. 2
T€) überschritten werden. Für jeden einzelnen Abgabepflichtigen bedeutet dies
im Durchschnitt ein Jahresbetrag in Höhe von 3,87 €. Diese Differenz liegt
deutlich unter der Bagatellgrenze und verpflichtet nicht, den Abgabensatz (hier
um 0,1 Prozentpunkte) zu senken, zumal die in den vorjährigen Sonderabschlüssen
aufgelaufenen Fehlbeträge ohnehin noch nicht vollständig abgebaut sind.
Anlagen:
Ergebnisrechnung 2011 mit Vorauskalkulation ab 2014