Betreff
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000056
Art
Beschlussvorlage Oevenum
Beschlussempfehlung:
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeinde Oevenum
beabsichtigt, die Steuersätze in der Hundesteuer ab dem Jahr 2014 erneut
anzuheben auf 110/130/155 €.
Die Einnahmen aus
der Hundesteuer betragen 2013 aktuell 1900,- €.
Bei unveränderter
Hundeanzahl ergäbe sich für 2014 ein Aufkommen von 4030,- €.
Anlagen:
Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Oevenum