Betreff
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Oevenum
Vorlage
Oev/000056
Art
Beschlussvorlage Oevenum

Beschlussempfehlung:

 

Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Oevenum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeinde Oevenum beabsichtigt, die Steuersätze in der Hundesteuer ab dem Jahr 2014 erneut anzuheben auf 110/130/155 €.

 

Die Einnahmen aus der Hundesteuer betragen 2013 aktuell 1900,- €.

 

Bei unveränderter Hundeanzahl ergäbe sich für 2014 ein Aufkommen von 4030,- €.

 

Anlagen:

 

Entwurf der 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Oevenum