Betreff
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Nei Stich, Taft, Hoofstich, Blöögam und Soorenhuuch. -Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss-
Vorlage
Nord/000048
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

 

 

1.)    Die während der öffentlichen Auslegung de Entwurfs der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Norddorf auf Amrum abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange m(Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen)  hat die Gemeindevertretung geprüft und entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage „Auswertung der Stellungnahmen“ beschlossen.   Die Amtsdirektorin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

2.) Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO)  beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet zwischen den Straßen Nei Stich, Taft, Hoofstich, Blöögam und Soorenhuuch, bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend:                   Ja-Stimmen:               Nein-Stimmen:            Stimmenenthaltungen:

    

 

 

Aufgrund des § 22 Gemeindeordnung waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

.   

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung hat am 02.05.2012 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 gefasst. Das Planungsziel, die Sicherung der Wohnfunktion der einheimischen Bevölkerung und der Fremdenverkehrsfunktion durch Festsetzung eines klar definierten Nutzungskataloges für die Art der Nutzung, wird durch entsprechende Änderungen im  Text (Teil B) umgesetzt . Außerdem werden Festsetzungen zur Anzahl der Wohnungen und Mindestgröße, Firsthöhe, Loggien und Dacheinschnitte und Terrassen getroffen.

 

Die Gemeindevertretung hat am 26.03.2013 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 06.05.2013 bis 06.06.2003. Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde gebeten,  bis zum 22.05.2013 Stellungnahmen abzugeben. Diese sind in der beigefügten Liste „Auswertung der Stellungnahmen“ zusammen gefasst.