Betreff
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Utersum
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Uter/000056/1
Art
Beschlussvorlage Utersum
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

1.  Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeinde Utersum beabsichtigt gemäß Abstimmung mit den übrigen Gemeinden der Insel Föhr die Voraussetzungen für die Errichtung eines Campingplatzes für bis zu 50 Wohnmobile schaffen, da bislang auf Föhr keine Übernachtungsplätze für Wohnmobiltouristen ausgewiesen sind. Ein Bedarf für einen solchen Platz besteht, insbesondere da bereits heute Wohnmobiltouristen die Insel Föhr auch ohne entsprechende Plätze ansteuern. Im Vorfeld wurden ebenfalls Standorte in Wyk und Nieblum untersucht, diese wurden jedoch zu Gunsten des Standortes in Utersum zurückgestellt.

 

Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 21.08.2012 wurde ein Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FPlan) der Gemeinde Utersum erarbeitet, welcher die zum gleichen Zeitpunkt festgelegten Planungsziele umsetzte.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 06.09.2012 durchgeführt, die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand am 30.10.2012 statt.

 

Der vorliegende Entwurf wurde im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung durch das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro überarbeitet und ergänzt und soll nunmehr im nächsten Verfahrensschritt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Ferner soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Utersum aufgestellt.