Beschlussempfehlung:
Für den Schiedsamtsbezirk Amrum wird für die Dauer von fünf Jahren
Herr Heino Zell, Wittdün auf Amrum zum Schiedsmann
und
Herr Jan Ruempler, Nebel zum stellvertretenden Schiedsmann
gewählt.
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Amtszeiten des gewählten Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks Amrum Arno Schermer und seines Stellvertreters Jan Ruempler sind am 03.04.2013 abgelaufen. Die Aufgabenerfüllung im Schiedsamtsbezirk Amrum erfolgte bislang ohne Beanstandungen. Lediglich der stellvertretende Schiedsmann stellt sich zur Wiederwahl.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein wurden die beiden Ehrenämter mittels öffentlicher Bekanntmachung vom 15.05.2013 im Insel-Boten ausgeschrieben. Aufgrund dieser Ausschreibung hat sich fristgerecht
Herr Heino Zell, Wittdün auf Amrum
als Schiedsmann beworben.
Die jeweiligen Eignungen für das Schiedsamt gemäß § 2 der Schiedsordnung sind erfüllt.
Gemäß § 3 Abs. 1 der Schiedsordnung hat der Amtsausschuss die Wahl der Schiedsleute und deren Stellvertreter vorzunehmen. Für eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann wird nur eine Stellvertretung gewählt (§ 11 Abs. 1 der Schiedsordnung). Nach der Wahl durch den Amtsausschuss erfolgt die Bestätigung und die Vereidigung der Gewählten durch das zuständige Amtsgericht Niebüll.