Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum, sowie der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Vorlage
Witt/000050/1
Art
Beschlussvorlage Wittdün

Beschlussempfehlung:

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der vom Finanzausschuss geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird vom Bürgermeister vorgelegt und wie folgt festgestellt:

 

 

Der Jahresabschluss wird auf 12.228.632,98 EUR Bilanzsumme festgesetzt.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss per 31.12.2010 beläuft sich auf 88.590,23 EUR.

 

Der Jahresüberschuss wird bis zum zulässigen Höchstbetrag der Ergebnisrücklage (bis 25% der allgemeinen Rücklage), und ein möglicher überschießender Betrag der Allgemeinen Rücklage, zugeführt.

 

Der negative Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse erhöht sich um 163.422,42 EUR auf  208.529,25 EUR.

 

Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt anerkannt und beschlossen.

 

 

Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

 

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 136.007,82 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen zurückzuführen. (Anlage 2 „17 Üpel 2010“)

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Finanzausschuss der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik  ausweislich des Prüfungsprotokolls am 09.07.2013 beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:

 

1.      Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.

2.      Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden - soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt.

3.      Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.

4.      Das Vermögen und die Schulden wurde richtig nachgewiesen.

5.      Der Anhang zum Jahresabschluss ist vollständig und richtig.

6.      Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. insgesamt 136.007,82 EUR soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

7.      Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:

 

 

Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Wittdün auf Amrum:

 

Im wesentlichen sind die Positionen der Bilanz sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung im Anhang des Jahresabschlusses der Gemeinde erläutert.

 

 

Bilanz

 

Aktivseite

 

Auf der Aktivseite der Bilanz gab er eine wesentliche Veränderung bei den Straßeninfrastrukturvermögen. Diese Veränderungen resultieren aus der Neuherstellung der Nordwandelbahn mit einem Wert von 100.053,28 EUR und aus den Abschreibungsaufwendungen von 36.825,84 EUR.

 

Passivseite

 

Auf der Passivseite der Bilanz gibt es erhebliche Veränderungen bei den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen den Verlustausgleich der Gemeinde an den Eigenbetrieb Amrum Touristik Wittdün. Die Verbindlichkeiten betragen 480.643,96 EUR:

 

Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten wird der negative Bestand an liquiden Mitteln der Gemeinde aus der Einheitskasse ausgewiesen. Die Verbindlichkeit gegenüber der Einheitskasse hat sich um 163.422,42 EUR auf 208.529,25 EUR erhöht..

 

 

 

Erträge

Steuern und ähnliche Abgaben

Die Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von € 862.282,03 stellen den größten Posten der Erträge der Ergebnisrechnung dar. Diese Summe entspricht rund 61 % der ordentlichen Erträge des Haushaltsjahres 2010.

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen belaufen sich auf € 275.841,99, wobei als größter Posten die Fehlbetragszuweisungen mit € 210.000,00 zu Buche schlagen.

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Die wesentlichen Erträge, die unter dieser Bilanzposition zusammengefasst sind, sind die Fremdenverkehrsabgaben mit € 119.653,50 und die Kurabgaben € 37.874,70.

Privatrechtliche Leistungsentgelte

Die Erträge beinhalten ausschließlich Jagdpachten von € 250,00.

Sonstige ordentliche Erträge

Die sonstigen ordentlichen Erträge umfassen im Wesentlichen die Erträge aus Konzessionsabgaben von € 56.328,22. Insgesamt belaufen sich die Erträge auf € 76.060,58.

 

Aufwendungen

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Diese Position hat ein Volumen von € 46.838,03. Dieses setzt sich aus der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit € 19.266,05, der Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens mit € 2.994,44, den Mieten und Pachten mit € 13.000,00, der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen  mit € 5.117,50, den Besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen mit € 6.165,26 und den Aufwendungen für besondere Dienstleistungen mit € 294,30 zusammen.

Bilanzielle Abschreibungen

Die bilanziellen Abschreibungen sind erstmalig für das Haushaltsjahr 2010 ermittelt worden. Die Abschreibungen belaufen sich insgesamt auf € 73.217,44.

Transferaufwendungen

Bei den Transferaufwendungen handelt es sich um die größte Position unter den Aufwendungen. Insgesamt belaufen sich diese auf € 873.924,01.

Die größten Anteile dieser Position nehmen den Verlustausgleich an den Eigenbetrieb Touristik Wittdün von € 333.713,75, die Amtsumlage in einer Höhe von € 273.024,00, die Kreisumlage in Höhe von € 206.220,00 und die Gewerbesteuerumlage von € 41.552,00 ein.

 

Sonstige ordentliche Aufwendungen

Insgesamt belaufen sich die sonstigen ordentlichen Aufwendungen auf € 279.057,42. Davon werden € 124.118,08 für Erstattungen der Fremdenverkehrsabgabe an den Eigenbetrieb und € 37.881,20 € für Erstattungen der Kurabgaben an den Eigenbetrieb verwandt..

 

Angaben zu den künftigen erheblichen finanziellen Verpflichtungen

Die Verlustzuweisung der Gemeinde an den Eigenbetrieb Amrum Touristik Wittdün stellt eine künftige erhebliche finanzielle Verpflichtung dar. Der Gemeindehaushalt kann aufgrund der Verlustzuweisungen dauerhaft nicht ausgeglichen werden.

Die Gemeinde erhält vom Land Fehlbetragszuweisungen die den Verlust der Gemeinde nicht deckt. Die Zuweisungen der Gemeinde betragen 30 % des Fehlbetrages der Gemeinde aber mindestens 80 T€.