Betreff
Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich der Stadt Wyk auf Föhr vom Hafen bis zum Greveling-Deich (insbesondere der Teilabschnitte 46a-46l) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001366
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.  Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 46 um einen Strand-/Wasserzugang für Rollstuhlfahrer vor der Einrichtung des Marienhofes. Die Umkleidekabinen sind auf dem Grundstück des Marienhofes zu errichten.

 

2.  Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr für den gesamten Strandbereich der Stadt Wyk auf Föhr vom Hafen bis zum Greveling-Deich (insbesondere der Teilabschnitte 46a-46l) sowie der Entwurf der Begründung dazu werden unter Berücksichtigung von Punkt 1 in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.  Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

 

Sachdarstellung mit Begründung (mit Beschlussempfehlung):

 

Zur Information: Aufgrund EDV-Umstellungen hat sich die Vorlagennummer geändert. Das Verfahren wurde bisher unter der Vorlagennummer 1271 (bis zur 1. Ergänzung) geführt.

 

Aufgrund der massiven Änderungen gegenüber der letzten Fassung des Vorentwurfes ist eine erneute Beratung des Bebauungsplanes Nr. 46 im Bau-, Planungs- und Umweltausschusses notwendig geworden.

 

Nach einer eingehenden Betrachtung des Sachverhaltes ergab sich die Erforderlichkeit den gesamten Strandbereich in die Überlegung aufzunehmen, um eine durchgängige städtebauliche Ordnung herzustellen. Dies hat zur Folge, dass der Bebauungsplan Nr. 46 nun aus einem Über­sichtsplan im Maßstab 1:5000 sowie den Detailplänen (Teilabschnitten) 46a-46l im Maßstab 1:1000 besteht.

 

Die Lage der Teilabschnitte ist gemäß Aufstellungsbeschluss. Dagegen wurden die festgelegten Planungsziele aufgrund neuer Erkenntnisse während des bisherigen Verfahrens gegenüber dem Aufstellungsbeschluss zum Teil geändert bzw. für gewisse Teilbereiche erweitert oder verringert. Zum Beispiel ist eine exakte örtliche Festschreibung von Einrichtungen für Aufsichtspersonal (Rettungsdienste, Strandwärter, Strandkorbvermietung) nicht ratsam. Diese Einrichtungen können innerhalb der Grünfläche „Strand“ als Nebenanlagen variabel aufgestellt werden. Weiterhin haben sich seit der letzten Beratung des Bebauungsplanes im Bau-, Planungs- und Umweltausschusses neue Aspekte und Ideen ergeben, die ebenfalls in die Planung eingeflossen sind. So wurde im Hafenausschuss beraten, in den Teilabschnitten 46i und 46j an vier Standorten Podeste zuzulassen, die den ansässigen Bewirtschaftungsbetrieben als strandnahe Außenterrasse dienen. Da weder im Sinne der Gleichbehandlung noch aus städtebaulichen Gründen eine solche Begrenzung der Standorte gerechtfertigt erscheint, wurde als erstes eine Maximalvariante entwickelt. Hier werden die Vor- und Nachteile für gewisse Standorte deutlich, was die gemäßigtere Variante im Bebauungsplan begründet. Eine Vorab-Abstimmung mit dem Amt für Ländliche Räume hat ergeben, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes dem Küstenschutz ausreichend Rechnung tragen, sofern alle Anlagen, die sich innerhalb der Strandfläche, d.h. vor der Promenadenkante befinden, nur saisonal errichtet und im Herbst gänzlich demontiert werden. Hierzu zählen auch die Podeste.
Per Fax hat der Marienhof eine Anfrage gestellt, das bereits vor zwei Jahren im Bau- und Planungsausschuss vorgestellte Konzept des Architekten Feddersen für einen Strand-/Wasserzugang für Rollstuhlfahrer im Bereich des Hauses Schöneberg, welches von den damaligen Ausschussmitgliedern befürwortet wurde, verwirklichen zu können. Dabei soll diese technische Anlage vom Haus Schöneberg nun zum Marienhof verlagert werden. Dies würde eine Ergänzung des Bebauungsplanes um einen weiteren Strandzugang bedeuten, und auch in dem Konzept zur Neugestaltung der Promenade Berücksichtigung finden müssen. Die im Konzept genannten Umkleidekabinen sind auf dem Grundstück des Marienhofes zu platzieren.

 

Die Beratungsergebnisse des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 12.03.2003 wurden ebenfalls in den Bebauungsplan eingearbeitet. Es handelt sich hierbei um die Erweiterung der textlichen Festsetzung zu den Werbeanlagen und die Herausnahme der Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 18 im Bereich des Stockmannsweges.

 

Außerdem sind noch einige kleinere Änderungen in den jetzigen Planungsstand eingeflossen: Um die Deichböschungen noch besser erhalten und schützen zu können, ist die Festsetzung zu den öffentlichen Grünflächen ergänzt worden um die Unzulässigkeit des Betretens der Grünflächen mit der Zweckbestimmung“ Parkanlage“ und um eine Ergänzung bezüglich eines Pflege- und Pflanzgebotes. Die in den Teilplänen eingetragenen Geh-, Fahr- und Leitungsrechte wurden detaillierter formuliert. Weiterhin wurde der Bebauungsplan um die Festsetzungen Nr. 10 Stellplatzflächen und Nr. 11 Oberflächenentwässerung ergänzt.

 

Alle Änderungen, die seit der letztvorliegenden Fassung vorgenommen wurden, sind im Textteil kursiv hervorgehoben.