Betreff
1. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
Nord/000052
Art
Beschlussvorlage Norddorf

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Norddorf auf Amrum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Satz zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Norddorf auf Amrum soll von derzeit 10% auf 12% angehoben werden. Mit Ausnahme der Nachbargemeinde Nebel haben sich inzwischen alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum auf einen Steuersatz von 12% festgelegt. Die Gemeinde Norddorf auf Amrum will sich dem ab 2014 anschließen. Mit dem neuen Steuersatz liegt die Gemeinde dann ebenfalls im oberen Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Das jährliche Steueraufkommen betrug für die Gemeinde in der Vergangenheit knapp 74 T€. Eine Anhebung des Steuersatzes auf 12% lässt dann künftig Jahreseinnahmen in der Zweitwohnungssteuer von über 88 T€ erwarten. Für die Zahlungspflichten bedeutet dies eine Steueranhebung um 20%.

Bei dieser Gelegenheit soll zugleich die Frist zur Rückgabe der Steuererklärungsformulare in § 8 der Satzung vom 31. Januar auf den 31. März des Folgejahres verschoben werden. Die jetzige, verhältnismäßig kurze Fristsetzung hat sich in der Vergangenheit als teilweise schwer einzuhalten erwiesen. Sie soll deshalb zu Gunsten der Zahlungspflichtigen mit gemischt genutzten Wohnungen (Ferienwohnungsvermietung) angemessen verlängert werden. In den meisten Abgabensatzungen im Amtsbereich ist der Rückgabetermin für Abgabeerklärungen bereits obligatorisch auf den 31. März des Folgejahres festgelegt worden. Auch hier bietet sich deshalb eine Vereinheitlichung des abgabenrechtlichen Satzungsrechts im Amtsbereich an.

Anlagen:

1. Nachtrag zur Zweitwohnungssteuersatzung