Betreff
Erlass einer 7. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr
Vorlage
Stadt/001485/2
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Die in der Neufassung vom 19.11.2004 vorliegende 7. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Stadt Wyk auf Föhr wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Obwohl der Haupt- und Finanzausschuss die Sitzungsvorlage Nr. 1.485 in der Fassung der 1. Ergänzung bereits am 09.11.2004 beraten und beschlossen hat, besteht vor der endgültigen Verabschiedung der 7. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr weiterer Informations- und Beratungsbedarf. Die vorgelegte Ergebnisrechnung 2003 mit Vorauskalkulation 2005 vom 28.10.2004 wurde im Rahmen weiterer Einzelrückfragen der Politik zur Vorbereitung auf eine abschließende Entscheidungsfindung nochmals eingehend beleuchtet und u.a. auch mit den Zahlen aus der Buchhaltung der städtischen Eigenbetriebe und der Tourismus GmbH abgeglichen.

Dabei wurde festgestellt, dass die auf Seite 6, letzter Absatz, der Ergebnisrechnung mit 124.604,43 € in Abzug gebrachte Kostenposition für die Abgabenerhebung lediglich 67.479,54 € beträgt. Bei dem Differenzbetrag (57.124,89 €) handelt es sich um Fremdleistungen anderer (z.B. Callcenter) die als beitragsfähige Kosten nicht aus der Kalkulation herauszurechnen sind (keine hoheitliche Abgabenerhebung). Der in der Tabelle der beitragsfähigen Aufwendungen (Anlage 1 der Ergebnisrechnung) als „Beitragsfähiger Restanteil Tourismus GmbH“ mit 1.987.773,15 € ausgewiesene Betrag erhöht sich folglich auf 2.044.898,04 €.

Zudem wurde festgestellt, dass in der Buchhaltung der Tourismus GmbH

der Zuschuss an den Hafenbetrieb                                102.258 €,
die Kosten der Abgabenerhebung                                  67.480 €,
der Zuschuss an die Föhr-Touristik e.V.                       200.526 € sowie
der Zuschuss an Bücherei und Museum                         59.148 €,

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insgesamt also                                                               429.412 €,

als sogenannte Overheadkosten auf die fünf verschiedenen Kostenstellen der GmbH verteilt wurden.

Daraus resultiert, dass die beiden aus der Buchhaltung der GmbH in die Kalkulation genommenen Positionen „Veranstaltungen (Anteil Fremdenverkehrswerbung)“ in Höhe von 264.012 € und „Gästeinfo, Quartiersservice (Werbung)“ in Höhe von 409.274 € in der Tabelle der beitragsfähigen Aufwendungen (Anlage 1 der Ergebnisrechnung) bezüglich der o.g. Overheadkostenanteile zu reduzieren sind. Konkret handelt es sich um 1/5 der Summe o.g. Beträge (1/5 von 429.412 €) 85.882,40 € für die zweitgenannte Position und die Hälfte dieses Betrages (weil lediglich die Hälfte des aus der Buchhaltung der GmbH übernommenen Wertes als Werbeaufwand anzusetzen ist) von 42.941,20 € für die erstgenannte Position.

Entsprechend gilt dies für die Vorauskalkulation 2005 und für den Sonderabschluss des Jahres 2002. In der Ergebnisrechnung für das Jahr 2001 konnten die Positionen „Veranstaltungen (Anteil Fremdenverkehrswerbung)“ und „Gästeinfo, Quartiersservice (Werbung)“ noch dem Jahresabschluss der Tourismus GmbH, Prüfungsbericht Anlage IV, entnommen werden. Diese Anlage zum Prüfungsbericht wird ab 2002 jedoch nicht mehr gefertigt, so dass erst ab diesem Jahr eine (zunächst fehlerhafte) Übernahme aus der Buchhaltung notwendig wurde.

Die Anlagen 1 und 2 zur Ergebnisrechnung 2003 und Vorauskalkulation 2005 wurden aus diesem Grunde neu erstellt und sind dieser Ergänzungsvorlage beigefügt. Der ab 01. Januar 2005 höchstmögliche Abgabensatz lässt sich nach alle dem gemäß nachfolgender Berechnung bestimmen:

Beitragsfähiger Aufwand Fremdenverkehrsabgabe
gemäß neuer Vorauskalkulation 2005                           774.243,00 €

Neuer Überschuss aus Sonderabschluss 2003            - 104.640,53 €

Noch nicht in die Kalkulation genommene
Korrektur des Überschusses 2002
(274.698,98 € - 266.480,51 €)                                        - 8.218,47 €

Noch nicht in die Kalkulation genommene
Korrektur des Fehlbetrages 2001
(26.938,66 € - 20.522,22 €)                                           + 6.416,44 €

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Beitragsfähiger Aufwand                                             667.800,44 €

 

Die Summe der Beitragseinheiten (Messbeträge) beläuft sich gemäß aktueller Veranlagungsliste auf unverändert 8.989.692,62 €. Der höchstzulässige Beitragssatz beträgt folglich

667.800,44 €   :   8.989.692,62 €   =   7,429%.

Dieser Abgabensatz ist (abgerundet) in dem beigefügten neuen Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung der Stadt Wyk auf Föhr vorgesehen.

Anlagen:

Tabelle der beitragsfähigen Aufwendungen (Anlage 1 zur Ergebnisrechnung)

Neufassung Sonderabschlüsse Fremdenverkehrsabgabe (Anlage 2 zur Ergebnisrechnung)

7. Nachtragssatzung zur Fremdenverkehrsabgabesatzung (Fassung vom 19.11.2004)