Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Wrixum wird von der Bürgermeisterin
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 3.852.463,60 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2010 beläuft sich auf - 99.735,77 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein
nicht abgedeckter Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand
an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse beträgt 539.446,85 EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 170.560,00 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Wrixum hat in der gemeinsamen Sitzung mit der Gemeindevertretung
am 28.11.2013 den Jahresabschluss 2010 der Gemeinde Wrixum mit seinen Bestandteilen
gemäß § 44 GemHVO-Doppik beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an §
95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 170.560,00 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: