Betreff
1. Nachtragssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung
Vorlage
Wri/000053
Art
Beschlussvorlage Wrixum

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wrixum wird beschlossen.

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Satz zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Wrixum soll von derzeit 10% auf 12% angehoben werden. Mit dem neuen Steuersatz liegt die Gemeinde dann – wie alle anderen Gemeinden des Amtes Föhr-Amrum auch –  im oberen Bereich der Zweitwohnungssteuer erhebenden Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Das jährliche Steueraufkommen betrug für die Gemeinde in der Vergangenheit rund 66 T€. Eine Anhebung des Steuersatzes auf 12% lässt dann künftig Jahreseinnahmen in der Zweitwohnungssteuer von etwa 80 T€ erwarten. Für die Zahlungspflichten bedeutet dies eine Steueranhebung um 20%.

Bei dieser Gelegenheit soll zugleich die Frist zur Rückgabe der Steuererklärungsformulare in § 8 der Satzung vom 31. Januar auf den 31. März des Folgejahres verschoben werden. Die jetzige, verhältnismäßig kurze Fristsetzung hat sich in der Vergangenheit als teilweise schwer einzuhalten erwiesen. Sie soll deshalb zu Gunsten der Zahlungspflichtigen mit gemischt genutzten Wohnungen (Ferienwohnungsvermietung) angemessen verlängert werden. In den meisten Abgabensatzungen im Amtsbereich ist der Rückgabetermin für Abgabeerklärungen bereits obligatorisch auf den 31. März des Folgejahres festgelegt worden. Auch hier bietet sich deshalb eine Vereinheitlichung des abgabenrechtlichen Satzungsrechts im Amtsbereich an.

 

Anlagen:

Entwurf der 1. Nachtragssatzung