Beschlussempfehlung:
- Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für ein Teilgebiet
westlich angrenzend an die Osterstraße (Flurstück 173) sowie der Entwurf
der Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Die
Entwürfe der Planänderung und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen
und von der Auslegung zu benachrichtigen
Sachdarstellung mit Begründung:
Zur langfristigen Erhaltung und Sicherung eines Versorgungspunktes für den Ortsteil Südstrand ist der Aufstellungsbeschluss für eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 für einen Teilbereich westlich der Osterstraße gefasst worden.
Das Bauamt hat einen entsprechenden Entwurf für die Planänderung erstellt. Im wesentlichen wird damit eine ausnahmsweise Überschreitung der baulichen Ausnutzung sowie eine Abweichung von den derzeitigen Baugrenzen ermöglicht. Diese Abweichungen vom bisherigen Planungsrecht sind jedoch an die Nutzung eines Lebensmittelgeschäftes geknüpft und gelten nicht für andere gewerbliche Nutzungen.
Nach Durchführung der vorgezogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.