Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße a) Aufstellungsbeschluss b) Festlegung der Planungsziele c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001498
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk

Beschlussempfehlung:

 

zu a) Aufstellungsbeschluss

 

1.      Für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße wird der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 gefasst.

zu b) Festlegung der Planungsziele

 

2.    Für die Aufstellung der Bebauungsplanänderung werden die folgenden Planungsziele festgelegt:

2.1    Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Verwirklichung einer Parkanlage (Park an der Mühle);

2.2    Sicherstellung der Sichtbeziehungen zum Baudenkmal der Windmühle „venti amica“;

2.3    Regelung der künftigen Nutzungsmöglichkeiten des bestehenden Sanitärgebäudes;

 

3.    Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist im Rahmen einer öffentlichen Anhörung erfolgt.

4.    Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (gem. § 2 Abs. 1 BauGB).

zu c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

5.      Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Rebbelstieg, Badestraße, Feldstraße und Sandwall, hier für den Teilbereich der Freifläche (der ehemaligen Tennisplatzanlage) zwischen Friedrichstraße, Feldstraße und Mühlenstraße sowie der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

6.      Die Entwürfe der Planänderung und der Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Verein Föhrer Impulse e. V. beabsichtigt, für die Stadt Wyk auf dem Gelände des ehemaligen Tennisplatzes an der Mühlenstraße einen geomantischen Park an der Mühle anzulegen. Mit dem Gestaltungskonzept sind Erdbewegungen sowie umfangreiche Anpflanzungen verbunden. Die nach den Gestaltungsvorstellungen vorgesehenen Aufschüttungen und Abgrabungen machen eine Baugenehmigung notwendig.

 

Zur Zeit ist das Gelände als öffentliche Grünfläche „Tennisplatz“ im Bebauungsplan Nr. 24 festgesetzt. Um nun die notwendigen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die Gestaltung einer Parkanlage zu schaffen, ist eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 erforderlich, mit der die Bebauungsplanfestsetzungen entsprechend der künftigen Flächennutzung geändert werden.

 

Im Flächennutzungsplan wird die geplante neue Nutzung im Rahmen der Neuaufstellung des Planwerkes sinngemäß berücksichtigt werden.

 

Die nach dem neuen Recht des BauGB für die Aufstellung von Bauleitplanungen notwendige frühzeitige Behördenbeteiligung ist bereits eingeleitet worden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Gestalt einer Anhörung am 17.01.2005 im Sitzungssaal des Rathauses in Wyk durchgeführt. Falls sich aus diesen beiden Verfahrensschritten keine Gesichtspunkte ergeben, welche zu einer grundlegenden Änderung der Planungsvorstellungen führen, können die entsprechenden verfahrensleitenden Beschlüsse in der Stadtvertretung am 10. Februar 2005 gefasst werden.