Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2014:
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -22.900 EUR (Vj. +31.000 EUR) ab.
Das im Haushaltsplan ausgewiesen Vorjahresergebnis 2012 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2014 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2013 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmen abgebildet.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
965 Mio. EUR |
1.052 Mio. EUR |
+6 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
104 Mio. EUR |
105 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
100 Mio. EUR |
100 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.203,7 Mio. EUR |
1.220,6 Mio. EUR |
+1 |
+3 |
+4 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 22.600 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 53.900 EURO schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
Sachkonto |
2014 (in EUR) |
Anmerkung |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
-27.500 |
Kompensierung der hohen
Steuerkraft im Vorjahresvergleich durch Wegfall der Schlüsselzuweisung und
statt dessen Zahlung einer Finanzausgleichumlage |
43611000 Kurabgabe 7% |
+600 |
Umstellung auf den
umsatzbezogenen Maßstab. |
Zeile 11 Personalaufwendungen |
+900 |
Anpassung der Aufwendungen
an dem bisherigen Geschäftsverlauf der Vorjahre |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
-2.500 |
Kostenbeteiligung
Kindergärten |
57410000 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen (ARAP) |
-1.800 |
Bilanzielle Abschreibung des
gegebenen Zuschusses für das Feuerwehrfahrzeug Borgsum |
53711000 Finanzausgleichsumlage |
-2.800 |
Vgl. Schlüsselzuweisung |
53721000 Kreisumlage |
-8.300 |
Erhöhung der Umlage aufgrund
der hohen Finanzkraft lt. Vorjahresdaten |
53722000 Amtsumlage |
-9.200 |
Erhöhung der Umlage aufgrund
der hohen Finanzkraft lt. Vorjahresdaten |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen.
Im Produkt 126010 (Gemeindefeuerwehr) ist ein Investitionskostenzuschuss in höhe von 17.300 EUR an die Feuerwehr Borgsum für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs ausgewiesen. Per öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 1992 hatte die Gemeinde Witsum die Aufgabe des Brandschutzes an die Gemeinde Borgsum übertragen. Der von der Gemeinde Witsum zu tragende Anteil für den Erwerb des Fahrzeugs beträgt, auf Grundlage der durchschnittlichen Finanzkraft, 12,65%.
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 24.01.2014 auf rd. 21.100 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –17.600 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2014 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant worden.