Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2014 der Gemeinde Witsum
Vorlage
Wit/000044
Art
Beschlussvorlage Witsum

Beschlussempfehlung:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2014:

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

 

A: Ergebnisplan:

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -22.900 EUR (Vj. +31.000 EUR) ab.

 

Das im Haushaltsplan ausgewiesen Vorjahresergebnis 2012 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten.

 

Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2014 grds. mit finanziellen Zuwächse auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September 2013 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommmen abgebildet.

 

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:

 

2013

2014

2015

2016

2017

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

965 Mio. EUR

1.052 Mio. EUR

+6

+5

+5

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

104 Mio. EUR

105 Mio. EUR

+3

+3

+3

Familienlastenausgleich

100 Mio. EUR

100 Mio. EUR

+3

+3

+3

Schlüsselzuweisungen (FAG Masse)

1.203,7 Mio. EUR

1.220,6 Mio. EUR

+1

+3

+4

 

Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).

 

Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen.

 

Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 22.600 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.

 

Der Haushaltsplan des Jahres 2014 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 53.900 EURO schlechter ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):

 

Sachkonto

2014

(in EUR)

Anmerkung

41110000 Schlüsselzuweisungen

-27.500

Kompensierung der hohen Steuerkraft im Vorjahresvergleich durch Wegfall der Schlüsselzuweisung und statt dessen Zahlung einer Finanzausgleichumlage

43611000 Kurabgabe 7%

+600

Umstellung auf den umsatzbezogenen Maßstab.

Zeile 11 Personalaufwendungen

+900

Anpassung der Aufwendungen an dem bisherigen Geschäftsverlauf der Vorjahre

53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche

-2.500

Kostenbeteiligung Kindergärten

57410000 Abschreibungen auf geleistete Zuwendungen (ARAP)

-1.800

Bilanzielle Abschreibung des gegebenen Zuschusses für das Feuerwehrfahrzeug Borgsum

53711000 Finanzausgleichsumlage

-2.800

Vgl. Schlüsselzuweisung

53721000 Kreisumlage

-8.300

Erhöhung der Umlage aufgrund der hohen Finanzkraft lt. Vorjahresdaten

53722000 Amtsumlage

-9.200

Erhöhung der Umlage aufgrund der hohen Finanzkraft lt. Vorjahresdaten

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen angepasst.

 

 

 

 

B: Finanzplan:

 

Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan ausgewiesen.

 

Im Produkt 126010 (Gemeindefeuerwehr) ist ein Investitionskostenzuschuss in höhe von 17.300 EUR an die Feuerwehr Borgsum für die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeugs ausgewiesen. Per öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 1992 hatte die Gemeinde Witsum die Aufgabe des Brandschutzes an die Gemeinde Borgsum übertragen. Der von der Gemeinde Witsum zu tragende Anteil für den Erwerb des Fahrzeugs beträgt, auf Grundlage der durchschnittlichen Finanzkraft, 12,65%.

 

 

Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 24.01.2014 auf rd. 21.100 EUR.

 

In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. –17.600 EUR ausgewiesen.

 

 

 

Ergänzende Hinweise:

 

Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2014 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant worden.