Beschlussempfehlung:
Der
Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Borgsum wird vom Bürgermeister
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.061.736,82 EUR Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2010 beläuft sich auf 28.613,81 EUR.
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein nicht
abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der negative
Anfangsbestand an liquiden Mitteln der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse
in Höhe von -135.128,91 EUR vermindert sich um 344.004,83 EUR. Somit schließt
die Gemeinde mit einer positiven
Liquidität in Höhe von 208.875,92 EUR ab.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2010 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 184.173,96 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Borgsum hat den Jahresabschluss 2010
der Gemeinde Borgsum mit seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik ausweislich des Prüfungsprotokolls am 04.02.2014
beraten und wie folgt zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 184.173,96 EUR soll von
der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen: