Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum.
Vorlage
Uter/000080
Art
Beschlussvorlage Utersum

Beschlussempfehlung:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Utersum stellt den Jahresabschluss 2011 des Kurbetriebes wie folgt fest:

 

      Der Jahresabschluss des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum zum 31. Dezember 2011 wird auf 1.384.484.70 EUR (Vj. 1.455.628,01 EUR) (Bilanzsumme), die Summe der Erträge auf 511.977,25 (Vj. 478.009,60 EUR), die Summe der Aufwendungen auf 577.374,50 EUR (Vj. 553.455,31 EUR) und damit der Jahresverlust auf -65.397,25 EUR (Vj. -75.445,71 EUR) festgestellt.

 

Die Gemeindevertretung stellt hierzu fest, dass zur Deckung des fortgeschriebenen Jahresverlustes ein Restbetrag von 199.595,45 EUR an den Kurbetrieb zu leisten ist.

 

Ermittlung der Verlustdeckung 2011:

Verlust 2008:                                                         -100.834,23 EUR

Vorauszahlungen:                                                  +95.000,00 EUR

Überzahlung aus Verlustverrechnung 2007:         +26.145,17 EUR

Verlust 2009:                                                          -79.063,43 EUR

Verlust 2010:                                                          -75.445,71 EUR

Verlust 2011:                                                          -65.397,25 EUR

Bilanzieller Verlust 2011:                                       -199.595,45 EUR

 

Auf den vorgetragenen Jahresverlust per 31.12.2011 sind Seitens der Gemeinde am 15.02.2012 zum Ausgleich 70.000 EUR an den Kurbetrieb entrichtet worden. Diese Zahlung soll mit dem Verlustvortrag verrechnet werden. Der sich dann verbleibende Verlust i.H.v. 129.595,45 EUR ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

  1. Mit der o.a. Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 gem. § 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Contrescarpe 97, 28195 Bremen, mit der Durchführung der Prüfungsarbeiten für die Wirtschaftsjahre 2012 und 2013 vorzuschlagen.

 

 

 

Nachrichtlich:

Die in 2012 an den Kurbetrieb entrichteten Abschlagszahlungen am 02.02.2012 von 70.000 EUR und am 10.05.2012 von 10.000 EUR auf den zu erwartenden Verlust 2012 sollen gleichfalls Seitens des Kurbetriebes zur Verlustverrechnung verwendet werden.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Der Jahresabschluss 2011 des Kurbetriebes der Gemeinde Utersum wurde von der Steuerkanzlei MEF aufgestellt und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FIDES Treuhand GmbH & Co. KG, Bremen geprüft.

 

      Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG folgenden

 

      uneingeschränkten Bestätigungsvermerk

      erteilt:

 

 

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

 

      Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Kurbetrieb der Gemeinde Utersum, Utersum/Föhr, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 geprüft. Durch § 13 des Gesetzes über die überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften und die Jahresabschlussprüfung kommunaler Wirtschaftsbetriebe (Kommunalprüfungsgesetz Schleswig-Holstein) wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes im Sinne von § 53 Absatz 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes liegen in Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

 

      Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung des Kommunalprüfungsgesetzes vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keinen Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzung der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

      Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

      Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklungen zutreffend dar.

 

      Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen der Werkleitung im Lagebericht hin, wonach der Eigenbetrieb auch künftig auf Einzahlungen der Gemeinde Utersum zur Verlustabdeckung angewiesen sein wird.“

 

 

Bremen, den 04. September 2013

 

FIDES Treuhand GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

 

      gez.: Hoppe                gez.: Lürig

      Wirtschaftsprüfer                  Wirtschaftsprüfer

 

 

 

 

Der Prüfungsbericht ist dem Gemeindeprüfungsamt des Kreises Nordfriesland zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das GPA hat den Prüfungsbericht am 29.11.2013 mit eigener Feststellung zurückgesandt.

 

 

Feststellungsvermerk des Landrates des Kreises Nordfriesland:

 

Die im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen sind sorgfältig auszuwerten und im Rahmen der Möglichkeiten umzusetzen. Für die Bekanntmachung gelten die Vorschriften des § 14 Abs. 5 des KPG. Die anhaltende Verlustsituation macht es weiterhin notwendig, dass die Gemeinde die zwingenden Vorgaben des § 8 Abs. 6 EigVO erfüllt und den Jahresfehlbetrag ausgleicht. Die Vorgaben des § 24 Abs. 1 EigVO, wonach der Jahresabschluss spätestens 6 Monate nach Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen ist, werden nicht erfüllt.