Betreff
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Lunstruat und Halemwai, südlich der Straße Dünemwai bis zum Fleegamwai . -Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-
Vorlage
Nord/000054
Art
Beschlussvorlage Norddorf
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussempfehlung:

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Lunstruat und Halemwai, südlich der Straße Dünemwai bis zum Fleegamwai sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

Der Entwurf und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 i. V. mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme und die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 BauGB auf 2 Wochen verkürzt und es dürfen nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird eingeschränkt durchgeführt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend:      ; Ja-Stimmen:      ; Nein-Stimmen:      ; Stimmenthaltungen:

 

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

 

 

                                                                         

 

        

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Die Gemeindevertretung Norddorf auf Amrum hat am 30.07.2013 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 01.10.2013 bis zum 04.11.2013. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 11.09.2013 über die Planung informiert und hatten Gelegenheit, bis zum 16.10.2013 ihre Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Stellungnahmen der „Unteren Naturschutzbehörde“, der Forstbehörde und der Denkmalschutzbehörde machen eine Änderung und Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplanes notwendig.

 

Die folgenden Änderungen und Ergänzungen sind in den beigefügten Unterlagen (Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und  Begründung) gelb gekennzeichnet:

 

Das Plangebiet wird aufgeteilt in die Sondergebiete SO 1 und SO 2 (jeweils Dauerwohnen und Touristenbeherbergung). Im Sondergebiet 2 sind außerdem Schank und Speisewirtschaften zulässig.

Der Waldschutzstreifen (20 m Waldabstand gem. § 24 Landeswaldgesetz) wird nachrichtlich übernommen (Lt. Stellungnahme der Forstbehörde befindet sich auf den Flurstücken  230/1 und 230/4 Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes). Die bestehenden Gebäude genießen Bestandsschutz.

Hinweis:

Es können gesetzlich  geschützte Biotope im Planbereich vorkommen.

Sollten bei Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde  unverzüglich zu benachrichtigen.