Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
Stadt/001456/5
Art
Beschlussvorlage Stadt Wyk
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussempfehlung:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

1.    Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, sowie für den zeichnerischen Teiländerungsbereich A südlich der Waldstraße zwischen dem Seeweg (im Osten) und der Verlängerung der Straße Schmalstieg nach Süden bis zu einer Tiefe von ca. 65 m (im Westen) und einer Parallelen südlich zur Waldstraße im Abstand von ca. 65 m (Flurstücke Nrn. 189, 191, 276 und 258) und den Teiländerungsbereich B auf der Westseite des Forstweges in einer Bautiefe von ca. 20 m wird für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

2.    Von der öffentlichen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird nach § 13 a BauGB abgesehen.

3.    Der Entwurf der 3. Änderung des Bebuaungs pLane Nr 11 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet zwischen Badestraße, Waldstraße, Fasanenweg und Gmelinstraße, sowie für den zeichnerischen Teiländerungsbereich A südlich der Waldstraße zwischen dem Seeweg (im Osten) und der Verlängerung der Straße Schmalstieg nach Süden bis zu einer Tiefe von ca. 65 m (im Westen) und einer Parallelen südlich zur Waldstraße im Abstand von ca. 65 m (Flurstücke Nrn. 189, 191, 276 und 258) und den Teiländerungsbereich B auf der Westseite des Forstweges in einer Bautiefe von ca. 20 m und der Entwurf der Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

4.    Der Entwurf zur Planänderung und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu informieren.


 

 

 

 

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Sachstand, bisheriger Verfahrensablauf

Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 11 aus dem Jahre 2004 ist mehrmals durch die Stadtvertretung wiederholt worden. Zugleich sind die Planungsziele mehrmals ergänzt,  neu formuliert und erweitert worden zuletzt am 17.04.2013.

 

Nachdem in Zusammenhang mit einem größeren Bauvorhaben an der Badestraße sich Sachverhalte ergeben hatten, die eine Ausnahmeregelung z. B.  für das historische Gebäude „Haus Rothtraut“  als ein Gebäude, welches unter die Erhaltungssatzung fällt, nahelegen, hat der Bau-, Planungs-  und Umweltausschuss in der Sitzung am 04.12.2013 auf der Grundlage der Vorlage Nr.1456/4 eine weitere Ergänzung der Planungsziele empfohlen. Demnach soll eine Regelung für erhaltenswerte Gebäude in die Plan aufgenommen werden, dass bei Gebäuden, die unter die Erhaltungssatzung fallen, Abweichungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes z. B. zum Maß der Nutzung o. ä. im Einzelfall auf dem Ausnahmewege zugelassen werden können, um auf diesem Wege eine Genehmigungsfähigkeit für Umbauten und Nutzungsänderungen ermöglichen.

 

Entwurfsfassung

In der Folge ist mit dem Kreisbauamt die genaue Ausgestaltung einer solchen Regelung abgestimmt worden, so dass nun eine entsprechende Vorentwurfsfassung für diese Bebauungsplanänderung vorliegt.

 

Hinsichtlich des Verfahrens ist eine Fortführung als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB möglich.

 

Hierfür ist nun als nächster Verfahrensschritt der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.